Frankfurter Rundschau, 28.1.2000 Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe verbessert Schutz für Asylbewerber KARLSRUHE, 27. Januar (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz für Asylbewerber verbessert. Sie können künftig bestimmte ablehnende Verwaltungsgerichtsurteile leichter von der nächsten Instanz überprüfen lassen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss gab das Gericht einer Kurdin Recht, die nach eigenen Angaben wegen angeblicher Unterstützung der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) von der türkischen Polizei festgenommen und misshandelt worden war. Nach den Worten der 1. Kammer des Zweiten Senats darf der Anspruch auf Asyl nicht durch eine "übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften" unzumutbar verkürzt werden. Dies folge aus dem Rechtsstaatsprinzip. Die vom Verwaltungsgericht Magdeburg abgewiesene Klage der Frau muss nun erneut überprüft werden.
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