Tagesspiegel, 4.2.2000 Wird Ausländerrecht wieder verschärft? Kritiker nennen Pläne aus Baden-Württemberg zum Teil "kurios" Beatrice von Weizsäcker Das Ausländerrecht soll geändert werden. Baden-Württemberg will es so. An diesem Freitag behandelt der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Landes. Ob aus dem auch Gesetz wird, wird sich zeigen. Der Weg ist lang, und Widerstand zeichnet sich bereits ab. Das Land will einige Vorschriften "effektiver" gestaltet, man kann getrost sagen: verschärfen. Die zentralen Punkte betreffen den Abschiebeschutz, das Asylrecht von Kindern und die Beugehaft. Abschiebeschutz: Bislang entfällt der Abschiebeschutz bei einem Ausländer, der zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. Künftig soll dies schon bei einer Haftstrafe von mehr als zwei Jahren der Fall sein. Baden-Württemberg will damit die Fristen des Ausländerrechts denen des Strafrechts angleichen. Im Strafrecht darf eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Gesetzgeber mache damit deutlich, dass bei einer höheren Freiheitsstrafe nicht mehr zu erwarten sei, "dass sich der Verurteilte bereits die Verurteilung als solche zur Warnung dienen lässt". Dieser Gedanke, heißt es im Entwurf, sei im Ausländergesetz nicht genügend berücksichtigt. Im Hause der Ausländerbeauftragten Marieluise Beck (Grüne) stößt das auf wenig Verständnis. Die Schraube im Ausländerrecht dürfe nicht immer weiter angezogen werden, das verstieße gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Becks Bedenken sind auch grundsätzlicher Natur, wie ihr Sprecher Bernd Knopf betont: Seit Jahren fordert die Ausländerbeauftragte einen absoluten Ausweisungs- und Abschiebeschutz für Ausländer, die in Deutschland aufgewachsen sind. Asylanträge von Kindern: Auch das Asylverfahrensgesetz wollen die Baden-Württemberger ändern: Asylanträge von Kindern müssten als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt werden, wenn die Asylanträge der Eltern zuvor unanfechtbar abgelehnt worden seien. Damit will das Bundesland Missbrauch verhindern, denn, so die Begründung, zentrales, möglicherweise sogar einziges Ziel der Antragstellung sei, den Aufenthalt der ganzen Familie in Deutschland zu verlängern. Ein klarer Verstoß gegen die Verfassung, meint Marieluise Beck: Das Grundgesetz gewähre nach wie vor einen individuellen Anspruch auf Überprüfung des Asylantrages. "Der Anspruch darf nicht pauschal abgelehnt werden", sagt Knopf. Natürlich könne es passieren, dass hier und da das Asylrecht missbraucht werde, räumt auch er ein, aber das sei nach aller Erfahrung die Ausnahme und rechtfertige keineswegs die pauschale Zurückweisung von Asylanträgen. Das Bundesinnenministerium teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken. Beugehaft: Baden-Württemberg will eine Beugehaft für alle ausreisepflichtigen Ausländer einführen, die bei der Passbeschaffung nicht im ausreichenden Maße mitwirken. Nach ständiger Rechtsprechung, so die Begründung, müssen Ausländer, die bei einer Passbeschaffung nicht mitwirken, aus der Abschiebehaft entlassen werden, da Abschiebehaft nicht als Beugehaft verhängt werden darf. Hier sieht Baden-Württemberg eine Lücke im Gesetz. "Kurios" findet man dies im Hause Beck. Nicht ganz zu unrecht: Denn wie soll ein Mensch bei der Passbeschaffung helfen, wenn er im Gefängnis sitzt? Das beantworten auch die Baden-Württemberger nicht.
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