Frankfurter Neue Presse, 8.2.2000 Der "Kalif von Köln" kann nicht ausgeliefert werden Düsseldorf. Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen beginnt heute der Prozess gegen den als "Kalif von Köln" bekanntgewordenen Islamistenführer Muhammed Metin Kaplan. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 47-Jährigen die Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Als Oberhaupt des totalitär geführten Islamistenverbandes "Kalifatstaat" in Köln soll er den Mord an einem Konkurrenten in Berlin in Auftrag gegeben haben. Nach Ansicht der Anklagebehörde soll der von seinen Anhängern als Kalif verehrte Kaplan seinen Gegenspieler Halil Ibrahim Sofu mit einer Todesdrohung (Fatwa) belegt haben. Am 8. Mai 1997 wurde Sofu vor den Augen seiner Frau und seiner Kinder von unbekannten Tätern erschossen. Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft ist die seit 1984 bestehende Kaplan-Gruppe die gefährlichste moslemische Gruppierung in Deutschland. Ihr gehören in West- und Ostdeutschland schätzungsweise 1100 Mitglieder an. Der Hauptangeklagte steht seit dem Tod seines Vaters im Mai 1995 an der Spitze des Kalifatsstaats und nennt sich selbst "Emir der Gläubigen und Kalif der Moslems". Die Organisation versteht sich als eigenständiger Islamstaat und will vor allem in der Türkei eine Herrschaft allein auf Grundlage des Korans und der Scharia, dem islamischen Gesetz, errichten. Der "Kalif" genießt in Deutschland politisches Asyl, weil ihm in seiner Heimat die Todesstrafe droht. Ein Verbot der Kaplan-Gruppe in Deutschland ist derzeit nicht möglich. Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen sieht eine religiöse und keine politische Gruppierung.
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