Tagesspiegel, 9.2.2000 Zweifel an den Polizeiärzten Verwaltungsgericht untersucht die Behandlungweise traumatisierter Flüchtlinge Das Land Berlin verletzt nach Feststellung des Verwaltungsgerichts durch eine "rechtswidrige Verfahrensweise" die "Grundrechte von traumatisierten Flüchtlingen in mehrfacher Hinsicht". Zu dieser Einschätzung kam die 35. Kammer des Gerichts in einem Beschluss vom 21. Dezember 1999, auf den die ökumenische Arbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" jetzt hingewiesen hat (Aktenzeichen VG 35 F 82.99). In dem Fall hatte eine Familie aus Bosnien einen Ausreise-Bescheid des Landeseinwohneramtes angefochten und in vollem Umfang Recht bekommen. Der 47-jährige Familienvater, laut zwei Gutachten durch seine traumatischen Erlebnisse dringend behandlungsbedürftig, hatte 1999 bereits vier Suizidversuche unternommen. Angesichts der von der Behörde veranlassten Festnahme versuchte er am 3. Dezember erneut, sich das Leben zu nehmen. Die Behörde hatte den Mann zuvor mehrfach zum Polizeiärztlichen Dienst bestellt, der die Flug- und Reisefähigkeit prüfen sollte, und im übrigen argumentiert, die Beschwerden des Mannes seien "in Kroatien behandelbar". In dem Beschluss wird die Entscheidung des Landes Berlin kritisiert, alle etwa 800 Bürgerkriegsflüchtlinge, die unter Vorlage von privatärztlichen Attesten eine Kriegstraumatisierung geltend machen, ohne Einzelfallprüfung generell einer polizeiärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Dies sei eine "verfassungsrechtlich unzulässige, weil gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gegen das Übermaßverbot verstoßende Verdachtsuntersuchung". In allen bislang untersuchten Fällen hielten die Befunde der Polizeiärzte einer Überprüfung nicht stand. In mehr als 60 Verfahren gab das Verwaltungsgericht Gutachten bei elf Sachverständigen in Auftrag. Mittlerweile liegen 24 Gutachten vor, wie Richter Norbert Kunath auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur mitteilte. Dabei sei immer "von den gerichtlichen Sachverständigen die vom behandelnden Privatarzt bescheinigte Traumatisierung mit Krankheitwert bestätigt und das negative Ergebnis der polizeiärztlichen Untersuchung widerlegt worden". Erhebliche Zweifel äußerte das Gericht an der fachlichen Eignung der Ärzte des Polizeiärztlichen Dienstes wie auch am "Willen, eine ernst gemeinte Untersuchung durchzuführen". So werde "gelegentlich auch eine Sportärztin zur Traumaprüfung eingesetzt". In einem anderen Fall sei die achtjährige Tochter als Dolmetscherin für ihre vergewaltigte Mutter eingesetzt worden - eine "ungeheuerliche Vorstellung" |