Berliner Zeitung, 2.3.2000 ASYLRECHT: Schily lehnt Verschärfung ab Nach dem in Bremen aufgedeckten Asylmissbrauch hat Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf bereits geltende Vorbeugungsmaßnahmen hingewiesen. Das Asylverfahrensgesetz von 1993 regele bindend eine erkennungsdienstliche Behandlung. Damit könnten Fälle wie der Bremer Missbrauch vermieden werden. Die Forderungen des Bremer Innensenators "gehen ins Leere und lenken von den eigentlichen Ursachen für die späte Aufklärung dieser Vorgänge ab", erklärte Schily am Dienstag. Gegen eine Verschärfung des Asylrechts sprach sich auch der Bremer Bürgermeister Henning Scherf (SPD) aus. Dagegen forderte Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) eine Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Bayern drängt auf die Einführung einer Chipkarte für Asylbewerber mit allen Daten und einem digitalen Fingerabdruck zur Verhinderung von Leistungsmissbrauch. (ADN)
|