Frankfurter Rundschau, 4.3.2000 "Mehmet" darf nicht zurück Abschiebung des Jugendlichen in die Türkei war rechtmäßig Von Peter Fahrenholz MÜNCHEN, 3. März. Der 15-jährige Türke Muhlis A., der als minderjähriger Serienstraftäter bundesweit Schlagzeilen gemacht hat, darf nicht nach Deutschland zurück. Das Münchner Verwaltungsgericht wies am Freitag zwei Klagen des Anwaltes des Jungen, der aus Datenschutzgründen immer "Mehmet" genannt wurde, zurück. Nach dem Urteil hat die Stadt München dem Jugendlichen, der bereits vor seinem 14. Lebensjahr mehr als 60 Straftaten begangen hatte, zu Recht die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis verweigert und damit auch zu Recht seine Abschiebung in Gang gebracht. "Mehmets" Anwalt Alexander Eberth wird vermutlich gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. Dafür muss er die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die wohl rund zwei Monate auf sich warten lassen wird. Eberth sagte, "Mehmet" wolle nach wie vor wieder nach Deutschland zurück, wo auch seine Eltern leben. Der Junge, der in München geboren und aufgewachsen ist, lebt allein in einer Kleinstadt nordwestlich von Istanbul. Wie schon seine Abschiebung im November 1998 geriet auch die Gerichtsverhandlung, zu der "Mehmet" für drei Tage nach München einreisen durfte, wieder zu einem gewaltigen Medienspektakel. Obwohl die Verhandlung nicht öffentlich war und der Junge angeblich strikt abgeschirmt werden sollte, kursierten schon kurz nach seiner Ankunft Fotos. Nach der Verhandlung gab sein Anwalt eine Pressekonferenz, auf der auch "Mehmet" anwesend war. Dieser betonte dabei, dass er seine meist mit brutaler Gewalt verbundenen Straftaten bedauere. Er gab zu erkennen, dass sein Anwalt an dem ständigen Medienrummel durchaus einen erheblichen Anteil habe. Politisch löste das Urteil des Verwaltungsgerichtes naturgemäß unterschiedliche Reaktionen aus. Die Grünen-Abgeordente Elisabeth Köhler sprach von einer "Verbannung", die "eine Schande für einen modernen Rechtsstaat" sei. Dagegen begrüßte der CSU-Fraktionsvize Joachim Herrmann das Urteil. Es schaffe Rechtsfrieden und stärke das Unrechtsbewusstsein, sagte der CSU-Politiker.
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