Freitag, 3.3.2000

Rolf Gössner DER KRONZEUGE

Die Ware Verrat

Mancher hat sein Leben verkauft, doch Rot-Grün setzt weiter auf die dubiose Figur

Die traurige Annahme, Rot-Grün werde kein einziges der von Manfred Kanther und dessen Vorgängern geschmiedeten Repressionsinstrumente einschmelzen oder wenigstens entschärfen, darf ein wenig korrigiert werden. Die umstrittene, seit zehn Jahren geltende Kronzeugenregelung ist zum Jahresende 1999 ausgelaufen, allerdings nur für die Bereiche Organisierte Kriminalität (OK) und Terrorismusbekämpfung. Ein Verdienst des grünen Koalitionspartners, der sich offenbar gegen Kanthers Nachfolger, Innenminister Otto Schily, und die SPD-Fraktion durchsetzen konnte. Nur ein halber Abschied. Im Bereich Drogenkriminalität besteht die Kronzeugenregelung weiter, und Sozialdemokraten denken schon wieder über eine Ausweitung nach.

Als »Kronzeugen« bezeichnete Kriminelle - postmonarchistisch müssten sie eigentlich Staatszeugen heißen -, die andere Menschen um eigener Vorteile willen belasten, sind seit Anfang der achtziger Jahre auch in Drogenprozessen zugelassen. Diese alltäglichen Kronzeugen bleiben von der Entscheidung der rot-grünen Regierungskoalition vollkommen verschont. Grundlage ist eine zeitlich unbefristete Regelung im Betäubungsmittelgesetz, die in der Justizpraxis häufig angewendet wird. Rechtsstaatlich bedenklich ist auch sie - kaum anders als jene, die jetzt ausgelaufen ist.

Der Kronzeuge ist das Gegenteil eines klassischen Zeugen: Selbst tief in Schuld verstrickt, kauft er sich durch den Verrat ehemaliger Kumpane vom Staat frei, der seinerseits bei der Terrorismus-, OK- und Drogenkriminalitätsbekämpfung unter besonderen Erfolgszwang steht. Gewöhnlich wird der Handel in der Untersuchungshaft angebahnt - also in einer bedrückenden psychischen Situation, in welcher der Übergang vom korrekten Verhör zu Täuschung und Nötigung, letztlich zu verbotenen Vernehmungsmethoden - fließend ist. Leicht kann der Häftling vom Mitschuldigen zum Ermittlungsgehilfen der Staatsgewalt werden. Mit diesem Rollentausch gerät die ohnehin wacklige Waffengleichheit im Strafprozess ins Kippen. Wird der gekürte Kronzeuge - etwa aus »Sicherheitsgründen« oder wegen angeblicher »Unerreichbarkeit« - dem Gericht und der Verteidigung auch noch vorenthalten, werden seine Aussagen lediglich durch Vernehmungsprotokoll oder per »Zeugen vom Hörensagen« in die Verhandlung eingeführt, ist es praktisch unmöglich, seine Glaubwürdigkeit zu überprüfen.

Dabei sind an den Aussagen eines solchen »gekauften Zeugen« schon von vornherein Zweifel angesagt. Wer Belohnung durch Straffreiheit oder Strafmilderung zu erwarten hat, wer existenziell daran interessiert ist, dass ihn die Sicherheitsorgane schützen und unterstützen, wer dermaßen von staatlichen Instanzen abhängig wird, gerät unter ungeheuren Druck und sagt leicht mehr, als er weiß.

Ein Beispiel: In einem Terrorismusverfahren gab ein Kronzeuge nach drei Monaten Informationsfluss in einem Zeitungsbericht zu, dass er bei den polizeilichen Vernehmungen, wenn er mit Fakten nicht dienen konnte, diese »frei erfunden« habe. So habe er etwa zwei Bekannte als Angehörige der »Revolutionären Zellen« denunziert, doch »alles war bis ins Detail erlogen... Ich war in einem schlimmen Tief«. Wie er in dieses Tief gerutscht war, schilderte er so: Obwohl »ich mich Tag für Tag beschissener fühlte in meiner Haut als Verräter«, habe er sich von den Verhörspezialisten »total abhängig« gefühlt; vor »Angst, dass die mich fallen lassen«, habe er »immer irgendwie eine Leistung bringen« wollen.

Dieser Leistungsdruck ist charakteristisch für die Kronzeugen-Rolle, gleichzeitig die Angst, Vorteile des Verrats zu verlieren: Vergünstigungen wie gemäßigte Haftbedingungen oder Haftverschonung, aufwendige Schutzmaßnahmen (neue Identität, Gesichtsoperationen, Bodyguards) oder finanzielle Hilfen zur Gründung einer neuen Existenz. Hier sind falsche Bezichtigungen geradezu programmiert. Ihr Warencharakter liegt in der Natur der Kronzeugenschaft.

Selbst Kronzeugen können Opfer sein, denn für manchen hat sich der Deal mit dem Staat als ruinös erwiesen. So hat sich 1997, kurz vor Beginn der Hauptverhandlung gegen den Europa-Repräsentanten der PKK, Kani Yilmaz, einer der aufgebotenen Kronzeugen selbst verbrannt. Eser A. fühlte sich, wie er im Abschiedsbrief an seine Mutter schrieb, als Verräter an der kurdischen Sache. Ihn belastete der Gedanke, »unschuldige Menschen« hinter Gitter gebracht zu haben. Das Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes (BKA), das den Belastungszeugen in sozialer Isolation vor Racheakten schützen sollte, vermochte ihm nicht mehr zu helfen, als er die schizophrene Situation, in die ihn der Staat gebracht hatte, erkannte und selbst Hand an sich legte.

In diesem Zusammenhang sei an den ersten Kronzeugen erinnert, den die Bundesanwaltschaft nach der gesetzlichen Regelung von 1989 präsentierte. Ein Sachverständiger schilderte den Zustand Ali Cetiners, der im großen PKK-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine zentrale Rolle spielte, folgendermaßen: Cetiner, damals 36 Jahre alt, sei um mindestens zehn Jahre gealtert, körperlich schwach, seine Psyche zusammengebrochen. Er sei schwer depressiv, hoffnungslos, ohne Antrieb. Seine besondere Bewachung im BKA-Zeugenschutzprogramm empfinde er nicht als Schutz, sondern als Schikane. Gleichwohl wurde er als Kronzeuge im Düsseldorfer Verfahren gegen zunächst 18 Kurden eingesetzt. Doch er konnte nicht halten, was man sich von ihm versprochen hatte: Das Gericht bot nach 120 Verhandlungstagen acht Angeklagten die Einstellung des Verfahrens an. Begründung: Kronzeuge Cetiner habe »seine früheren Angaben« inzwischen »erheblich relativiert«.

In seiner Rolle als Verräter wird der Kronzeuge in rechtsethisch nicht vertretbarer Weise zum Objekt staatlichen Handelns degradiert - im Interesse eines unbedingten Strafverfolgungswillens. Der später von der RAF ermordete Generalbundesanwalt Siegfried Buback hatte schon 1976 erkannt: »Ich bin ... ein entschiedener Gegner der Kronzeugenlösung, weil ich sie für eine ganz unnötige Kapitulation des Rechtsstaats halte«. 13 Jahre später, im Jahre 1989, kapitulierte der Rechtsstaat - zwar befristet (worin das »schlechte Gewissen des Gesetzgebers zum Ausdruck« kommt, wie im Bundestagsprotokoll nachzulesen ist), aber immer wieder verlängert bis 1999.

Diese Kapitulation währte immerhin zehn Jahre. Im Drogenstrafrecht dauert sie fort. Und in der SPD formieren sich schon Kräfte, die auf eine neue Art von Kronzeugenregelung sinnen, eine Strafzumessungsnorm, wonach derjenige Straftäter, der zur Aufklärung weiterer Taten beiträgt, mit einer Reduzierung seiner Strafe belohnt werden soll. Diese Regelung - ein konkreter Entwurf liegt noch nicht vor - würde dann sogar im gesamten Strafrecht gelten.

Rolf Gössner, Rechtsanwalt, Publizist und parlamentarischer Berater, war zusammen mit Rechtsanwalt Eberhard Schultz Verteidiger im »Kronzeugenverfahren« gegen Kani Yilmaz vor dem Oberlandesgericht Celle.