taz Nr. 6085 vom 6.3.2000 Seite 10 ERSTMALS IN DER TÜRKEI Ein türkisches Gericht hat erstmals einen kurdischen Namen erlaubt. Wenn Namen aus dem Arabischen oder nach westlichen Vorbildern möglich seien, dürfe ein kurdischer Name nicht verboten werden, begründete das Kassationsgericht. Geklagt hatte ein Vater, dem die Behörden verboten, seine Tochter Mizgin zu nennen. (dpa)
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