taz Bremen, 13.3.2000

Einmalige Rückholaktion für Abgeschobenen

Ein Sri-Lanker wird nach offenbar rechtswidriger Abschiebung auf Staatskosten zurückgeholt

Das Bremerhavener Ausländeramt will einen Sri-Lanker jetzt auf Staatskosten nach Deutschland zurückholen. Das hat der Bremerhavener Polizeichef Michael Viehweger gegenüber der Anwältin des Mannes bestätigt. Damit will die Stadt eine offenbar rechtswidrige Abschiebung des ehemaligen Asylbewerbers nach Colombo rückgängig machen.

Der Sri-Lanker war vor rund drei Wochen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aus Bremerhaven abgeschoben worden - obwohl seine Anwältin Gerda Baudisch-Cimen ihn für "einen klassischen Altfall" hält. Und obwohl ein Asyl-Folgeantrag des 23-Jährigen, der vor elf Jahren als Minderjähriger nach Deutschland geflohen war, noch anhängig war.

Die Anwältin und die Bremer Ausländerbeauftragte hatten die Abschiebung scharf kritisiert. Der Fall habe sich noch zur Prüfung beim Innensenator befunden, als der junge Mann überfallartig verhaftet wurde. Falsche Auskünfte seitens der Bremerhavener Ausländerbehörde hätten eine Abschiebung ermöglicht - ohne dass noch jemand eingreifen konnte. "Ich fühle mich zum Schaden des Betroffenen gelinkt", hatte die Ausländerbeauftragte die Vorgänge als "skandalös" kommentiert.

Sowohl die Abschiebung des mutmaßlichen Altfalles als auch dessen Rückholung auf Staatskosten dürften in Deutschland einzigartig sein. "Mir ist kein vergleichbarer Fall bekannt", sagt Baudisch-Cimen. Doch die offizielle polizeiliche Ankündigung, man werde den Mann zurückholen, reicht ihr nicht aus. "Ich glaube das erst, wenn er hier steht", sagt sie. Auch müsse die Deutsche Botschaft mitmachen. Solange werde sie die Klage auf Rückholung beim Verwaltungsgericht weiter betreiben.

Die Anwältin hat allen Anlass, auf Nummer sicher gehen zu wollen. Sie sieht sich im Vorgehen der Bremerhavener Ausländerbehörde gegenüber ihrem Mandanten getäuscht. Die Behörde habe dessen Vertrauensschutz missbraucht. Obwohl der Tamile einen offiziellen Antrag auf Aufenthaltsbefugnis nach der so genannten Altfallregelung gestellt hatte, wurde er abgeschoben. Dabei habe er annehmen können, dass vor Beendigung dieses Verwaltungsverfahrens keine Abschiebung erfolgen würde.

Der junge Mann erfüllt alle Kriterien eines "klassischen Altfalles": Sein erstes Asylverfahren dauerte - ohne sein Verschulden - fast neun Jahre lang. Zum Stichtag verdiente er sein eigenes Geld. Gegen eine Abschiebung sprach auch, dass ein Asylfolgeverfahren noch gar nicht entschieden war. Darin hatte er geltend gemacht, als Angehöriger der tamilischen Minderheit und junger Mann von Haft und Folter bedroht zu sein. Nach Angaben der Anwältin verzichten niedersächsische Gerichte aus diesem Grund auf Abschiebung.

ede