Frankfurter Rundschau 15.3.2000 Nordrhein-Westfalen: Kurdin in letzter Minute vor Abschiebung bewahrt vs DÜSSELDORF, 14. März. In buchstäblich letzter Sekunde ist am Dienstag auf dem Düsseldorfer Flughafen die Abschiebung der kurdischen Gewerkschafterin Fatma Bag gestoppt worden. Ihr Ehemann Seyet und die beiden Kinder mussten jedoch ausreisen. Fatma Bag erhielt Rechtsschutz bis zum Abschluss ihres Petitionsverfahrens. Die Familie Bag, die seit 1991 in der Bundesrepublik lebt, war von Februar 1998 bis Juni 1999 von den evangelischen Gemeinden Düren und Bielefeld im Kirchenasyl aufgenommen worden. Danach lebte sie in einer Asylunterkunft, nachdem die Landesregierung mit den Organisatoren des so genannten Wanderkirchenasyls eine erneute Einzelfallprüfung vereinbart hatte. Am Montag wurde die Familie festgenommen, obwohl der Petitionsausschuss den Fall noch nicht entschieden hatte. Die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtline "Pro Asyl" wandte sich an die Landesregierung und Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne). Allerdings durfte nur Fatma bleiben, weil sie als Aktivistin der kurdischen Organisation TKP/ML-Hareketi den deutschen Behörden gefährdeter erschien.
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