Tagesspiegel, 16.3.2000

Menschenrechte

Europaparlament kritisiert Benachteiligung von Minderheiten innerhalb der EU

Mariele Schulze Berndt

Die Europäische Union (EU) übt sich in Selbstkritik: Nur wenn die EU-Mitgliedstaaten selbst die Menschenrechte einhalten, können sie diese zum entscheidenden Kriterium für die Aufnahme der Beitrittstaaten machen. Dieses Resümee zog am Mittwoch das Europäische Parlament in seiner Debatte über den Bericht zur Lage der Menschenrechte in den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern für das Jahr 1999. Das Europäische Parlament kritisierte vor allem, dass in etlichen Staaten Minderheiten benachteiligt werden. Einigen EU-Ländern wird vorgeworfen, dass sie versäumten, internationale Menschenrechtsvereinbarungen zu unterzeichnen oder zu ratifizieren. Gefordert wird die Einrichtung einer Europäischen Überwachungsagentur, die die Diskriminierung von Minderheiten und Anzeichen für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beobachten soll. Belgien und Frankreich gerieten besonders ins Schussfeld der Kritik, weil sie die Europäische Rahmenkonvention für den Schutz von nationalen Minderheiten noch nicht einmal unterzeichnet haben. Und auch Griechenland, die Niederlande, Luxemburg, Portugal und Schweden haben diese Rahmenkonvention in ihre Parlamenten noch nicht ratifiziert.

Selbst die europäische Charta für regionale und Minderheitensprachen haben keineswegs alle Mitgliedsländer der EU unterzeichnet und ratifiziert. Von Belgien, Griechenland, Irland, Italien, Portugal, Schweden und Großbritannien wird die Unterschrift unter die Übereinkunft verlangt. Österreich, Dänemark, Frankreich, Luxemburg und Spanien müssen die Charta noch durch ihre Parlamente bringen.

Das europäische Parlament forderte Griechenland auf, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen. Diejenigen Kriegsdienstverweigerer, die bereits im Gefängnis Haftstrafen verbüßten, sollen vom Ableisten militärischer Dienste befreit werden. Irland wird aufgefordert, die UN-Konvention gegen Folter zu unterzeichnen. Belgien, Irland und Großbritannien haben diese Konvention noch nicht ratifiziert.

Alle Mitgliedstaaten sollen darüber hinaus die Verfolgung auf Grund des Geschlechtes als Asylgrund anerkennen. Angesichts der strengen Prüfung der Einhaltung der Kopenhagener Kriterien durch die Beitrittskandidaten registriert das Parlament bei vielen von ihnen das Bemühen, die Menschenrechtssituation zu verbessern.

Kritisiert werden allerdings Estland und Lettland, die den dort lebenden russischen Minderheiten die volle Staatsbürgerschaft vorenthalten. Ähnlich ergeht es der Roma-Bevölkerung in Slowenien, Rumänien und Bulgarien. Es kommt auch vor, dass nationale Minderheiten von EU-Förderprogrammen ausgeschlossen werden. Die Türkei wird in den Berichten dazu aufgefordert, ihre Menschenrechtssituation radikal zu verbessern, wenn sie ihren Kandidatenstatus im Kreis der EU rechtfertigen will. Die Situation in der Kurdenfrage hat sich bisher überhaupt nicht verbessert.