Berliner Zeitung, 16.3.2000 Meinung Zweierlei Waffenembargos Roland Heine Der Weltsicherheitsrat erwägt Strafmaßnahmen gegen mehrere afrikanische und europäische Länder. Ein UN-Bericht verdächtigt sie, Angolas Unita-Rebellen trotz UN-Verbots entweder direkt mit Waffen zu versorgen oder ihnen die dafür erforderliche Geldbeschaffung zu ermöglichen. Spürbare Maßnahmen gegen Staaten wie Belgien sind zwar unwahrscheinlich, doch allein die Existenz eines solchen Berichts ist positiv. Denn vielleicht lässt sich der Waffenstrom ins Bürgerkriegsland Angola schon durch Nennung der Lieferanten eindämmen. Doch fällt auf, dass ähnlich konkrete UN-Reports aus Krisengebieten, in denen vor allem die Vetomächte des Sicherheitrates als Großexporteure von Kriegsmaterial auftreten, bislang kaum vorgelegt wurden - von Strafandrohungen der Vereinten Nationen ganz zu schweigen. In aller Regel kommt in diesen Fällen nicht einmal ein Verbot von Waffenlieferungen in die betreffende Region zu Stande, wie etwa die westlichen Rüstungsexporte nach Indonesien während der Osttimor-Krise oder in die Türkei (Kurdistan) zeigen. Lehrreich wäre auch zu untersuchen, wieso die kosovo-albanische UCK trotz des im April 1998 für das Krisengebiet Jugoslawien verabschiedeten UN-Waffenembargos weiter aufrüsten konnte. Für Deutschland jedenfalls hatte sich der damalige Verteidigungsminister Rühe schnell von der Einbeziehung der UCK in das Embargo distanziert. |