Tagesspiegel, 22.3.2000

Asylgesetze

Bundesgericht: Flüchtlinge mit ungeklärter Herkunft dürfen bleiben

Ausländer mit ungeklärter Identität haben nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) in Deutschland einen Anspruch auf Duldung. Die obersten Verwaltungsrichter widersprachen damit am Dienstag in Berlin einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der die Klage eines abgelehnten Asylbewerbers wegen dessen ungeklärter Identität abgewiesen hatte. Zur Begründung hieß es, nach dem Ausländergesetz müsse eine Duldung erteilt werden, wenn die Abschiebung eines Ausländers unmöglich ist. Dies sei hier der Fall. (BVerwG 1C 23.99) Der Kläger, nach eigenen Angaben ein Staatsangehöriger Bhutans, war 1995 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Die bhutanische Regierung hält ihn jedoch für einen nepalesischen Staatsangehörigen. Nach erfolglosem Asylverfahren bemühte er sich um eine Duldung.

Wie es in der Urteilsbegründung weiter heißt, lässt das Ausländergesetz "keinen Raum für einen ungeregelten Aufenthalt". Vielmehr gehe es davon aus, dass ein ausreisepflichtiger Ausländer "entweder abgeschoben wird oder eine Duldung erhält". Eine Regelung für die "Duldung", mit der die Abschiebung zeitweise ausgesetzt wird, enthalte das Gesetz nicht.