Süddeutsche Zeitung 08.04.2000 Kabinett berät nochmals über Einbürgerung Von Christiane Schlötzer Berlin/Bonn - Trotz Bedenken der Grünen hat der Bundesrat am Freitag die Verwaltungsrichtlinien zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht beschlossen. Die rot-grün-regierten Länder enthielten sich in der Schlussabstimmung. Die Verordnung regelt die Einzelheiten der seit 1. Januar gültigen erleichterten Einbürgerungsbestimmungen. Die Grünen hatten zuletzt versucht, mit Unterstützung Nordrhein-Westfalens eine Vertagung zu erreichen, weil sie eine Verschärfung der Bestimmungen durch 95 Änderungswünsche aus der Feder der Innenpolitiker der Länder befürchteten. Für die Vertagung zeichnete sich aber keine Mehrheit ab, da die SPD/CDU-regierten Länder auf Abstimmung drängten. So verzichtete die SPD auf den Wunsch, das Paket im Bundesrat zurückzustellen. Der größte Teil der Änderungsanträge wurde dann angenommen. Sechs Punkte fanden keine Mehrheit, darunter Forderungen von Bayern und Baden-Württemberg. Sie hatten verlangt, Straftäter mit Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten nur dann einzubürgern, wenn die Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ebenso versuchten sie erfolglos durchzusetzen, dass Bewerber auch über Ermittlungs- und Strafverfahren im Ausland Auskunft geben müssten und bei einer falschen Erklärung ihren deutschen Pass wieder verlieren. Kritiker meinten, nicht jeder könne wissen, was im Ausland gegen ihn vorliege. Forderung Bayerns abgelehnt Noch strikter als in der Vorlage wollten die Unionsländer auch die Bedingungen fassen, unter denen ein Deutscher, der einen anderen Pass erwirbt, seine alte Staatsangehörigkeit behalten kann. Auch hier folgte die Länderkammer den Wünschen Bayerns nicht. Erhöht wurde die Grenze der finanziellen Belastung, die ein Bürger zu tragen hat, der sich um Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit bemüht. Einige Staaten verlangen dafür mehrere tausend Mark. Ein Gesamtbetrag von 10 000 Mark gilt jetzt als "zumutbar", ebenso wie der Freikauf vom Wehrdienst etwa in der Türkei. Freigestellt bleibt den Ländern, ob sie eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz machen oder von Bewerbern neben der mündlichen eine schriftliche Sprachprüfung verlangen. Das Bundesinnenministerium begrüßte die Verabschiedung der Richtlinien, die in "ihrer Substanz" nicht geändert worden seien. Allerdings müssen diese wegen der Änderungen nun noch einmal ins Bundeskabinett. Der Grünen-Innenpolitiker Cem Özdemir sagte der SZ, die Sache sei für seine Partei "noch nicht erledigt". |