Kurier online 12.04.00 (Österreich) Neue Befugnisse für die Staatspolizei Regierung beschließt am Freitag umfangreiches Sicherheitspaket
für Exekutive und Militär Am 23. März 1999 verabschiedete der rotschwarze Ministerrat die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz. Im Nationalrat scheiterte die "erweiterte Gefahrenforschung". Schwarzblau versucht es noch einmal - mit größerer Erfolgschance. Es geht darum, dass die "gewaltbereite Szene" künftig auf Verdacht hin überwacht werden darf. Allerdings muss zuvor ein unabhängiger Rechtsschutzbeauftragter prüfen, ob die Observation gerechtfertigt ist. Albin Dearing, zuständig für Legistik im Innenministerium, erläutert den Unterschied zu den derzeitigen Befugnissen: "Jetzt ist vorausgesetzt, dass die feste Absicht einer Gruppe, eine Straftat zu begehen, nachweisbar ist." Das sei meist nach der Tat einwandfrei möglich. Nun soll die Polizei früher eingreifen. "Die Kurdenszene z. B. könnte vorsorglich überwacht werden, wenn es zur Hinrichtung Öcalans kommt." Zur Zeit gebe es nur zwei "gewaltbereite Szenen" - Kurden und eine türkische Gruppe. Für Rechtsextreme gebe es Handhabe im Verbotsgesetz. Linksextreme gelten derzeit nicht als gewaltbereit. Betroffene müssen - wenn keine Gefahr mehr besteht - informiert werden, dass sie observiert wurden. VP-Minister Ernst Strasser ist stolz, dass die Novelle am Freitag von der Regierung abgesegnet wird: "Der letzte Innenminister konnte sich mit dem damaligen Verteidigungsminister nicht einigen - wir haben uns nach acht Wochen geeinigt." Der damalige Zankapfel zwischen SP und VP ist aber auch jetzt noch nicht geklärt: Werden die Rechtsschutzbeauftragten in den Ministerien angesiedelt oder als Stärkung der parlamentarischen Kontrolle im Nationalrat? Das müssen die Abgeordneten entscheiden. Analog wird es in der geplanten Novelle zum Militärbefugnisgesetz einen Rechtsbeauftragten geben, der die Nachrichtendienste kontrolliert. Zudem werden Befugnisse des Wachdienstes - etwa Waffengebrauch - normiert. Strasser verteidigte gestern erneut die Verordnung zur Stapo-Überprüfung von Führungskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst. "Bank-, Arzt- oder Anwaltsgeheimnis wird gewahrt. Der Überprüfte muss ja sein Einverständnis geben." Stefan Götz, Personalchef der Industriellenvereinigung, wundert die Debatte: "Uns geht es um andere Qualitäten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Unternehmer von der Überprüfungsmöglichkeit durch die Stapo Gebrauch macht." Er habe in seiner Berufszeit noch nicht einmal ein Leumundszeugnis von einem Bewerber verlangt. Autor: Gabi Zornig |