Frankfurter Rundschau 12.04.2000 Bremen: Amtliche Fotofälschung wird nicht bestraft stg BREMEN, 11. April. Die Bremer Staatsanwaltschaft hält es nicht für strafbar, dass die örtliche Ausländerbehörde Passbilder verfälscht hat, um eine Iranerin abschieben zu können. Die Behörde hatte in Fotos Kopftücher retuschieren lassen, damit Iran die für eine Zwangsrückkehr nötigen Papiere ausstellt. Teheran akzeptiert nur Fotos verschleierter Frauen; die abgelehnte Asylbewerberin wollte sich so nicht ablichten lassen, weil sie darin eine Unterdrückung von Frauen sieht. Gegen die Retusche erstattete sie Anzeige. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber ein, wie eine Sprecherin auf FR-Anfrage mitteilte. Urkundenfälschung liege nicht vor, da ein Foto keine Urkunde sei. Das Kunsturhebergesetz sei nicht verletzt, denn die Fotos hätten nicht veröffentlicht werden sollen. Die Ausländerbehörde hat inzwischen darauf verzichtet, die Bilder zu verwenden. Noch offen ist, ob die Frau jetzt dazu gezwungen wird, sich mit Kopftuch ablichten zu lassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein solches Vorgehen der Nürnberger Polizei kürzlich gestattet. |