web.de, 23.04.2000 09:30 Heitmann für nur eine Gerichtsinstanz bei Asylverfahren Prozesse könnten so auf sechs Monate beschränkt werden - Sächsischer Justizminister sieht Missbrauch bei Anträgen Dresden (AP) Der sächsische Justizminister Steffen Heitmann hat dafür plädiert, bei Gerichtsverfahren zur Anerkennung von Asylbewerbern generell nur noch eine Instanz zuzulassen. Nur so ließe sich die Prozessdauer auf ein «vernünftiges» Zeitmaß von höchstens sechs Monaten reduzieren, sagte der CDU-Politiker am Sonntag der Nachrichtenagentur AP in Dresden. Die jetzige Praxis, wonach ein Betroffener bei einer Antragsablehnung durch das Nürnberger Amt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge den Rechtsweg bis hin zu Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht beschreiten könne, müsse ein Ende haben. Zur Begründung verwies Heitmann auf den hohen Prozentsatz derjenigen, die vor Gericht keinen Erfolg mit ihrer Klage gegen abgelehnte Asylanträge hätten. Wem die Möglichkeit eingeräumt werde, trotz mangelnder Aussicht auf juristischen Zuspruch zu streiten, belaste den Rechtsstaat in einem unerträglichen Maße. Allein bis zum 30. November vergangenen Jahres seien in Deutschland 195.961 Asylverfahren anhängig gewesen. «Das ist zu viel», meinte der Minister. Er verwies gleichzeitig auf die äußerst niedrige Anerkennungsquote: «1999 wurden nach dem Artikel 16 des Grundgesetzes, in dem das Grundrecht auf Asyl verankert ist, von 135.504 Anträgen lediglich 3,04 Prozent anerkannt.» Das bedeute in absoluten Zahlen, dass nur 4.114 Mal zu Gunsten der Asylbewerber entschieden worden sei. Auch in den ersten drei Monaten dieses Jahres gebe es einen ähnlichen Trend. Da habe die Anerkennungsquote lediglich bei 2,73 Prozent gelegen. Einwanderungsgesetz gefordert Der CDU-Politiker verlangte weitere Einschränkungen in der deutschen Asylgesetzgebung. Diese müsse an die wesentlich restriktiveren Bestimmungen auf europäischer Ebene angepasst werden. Der Artikel 16 sei eine zu Zeiten der Entstehung des Grundgesetzes sinnvolle Regelung gewesen, die aus der Geschichte Deutschlands resultiere. «Damals konnte man sich nicht vorstellen, dass die Bundesrepublik von vielen Menschen wieder als Land ihrer Zukunft angesehen wird», sagte Heitmann. Die heutigen Zahlen deuteten jedoch klar auf Missbrauch hin. Es gehe ihm nicht um die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl. Die negativen Auswirkungen des Artikels müssten jedoch im europäischen Rahmen abgemildert werden. Nach Ansicht des Ministers sollte ferner so schnell wie möglich ein Einwanderungsgesetz verabschiedet werden, das Quoten für ausländische Arbeitnehmer festschreibt. Das sei ein ehrlicher Weg, denn derjenige, der dann nach Deutschland komme, wisse genau, dass er auch gebraucht werde. «Angesichts der abnehmenden Bevölkerungszahlen müssen wir uns langfristig sowieso darauf einstellen, dass ausländische Staatsbürger dringend benötigt werden», sagte Heitmann. «Und sie sollten uns willkommen sein, wenn sie mit dem Willen zur Integration kommen.» |