Frankfurter Rundschau 27.04.2000 Geld von Landsleuten erpresst Zwei Jahre Haft für Funktionär der PKK Zwei Jahre und zwei Monate Haftstrafe wegen Erpressung einer Geldspende für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK hat das Landgericht Frankfurt gegen einen Kurden verhängt. Darüber hinaus legte das Gericht dem 38-Jährigen strafbare Tätigkeit für die PKK zwischen 1996 bis 1999 zur Last und bezog sich dabei unter anderem auf die Verteilung von Propagandamaterial und die Sammlung von Geldspenden. Der 38-Jährige war in dieser Zeit dem Urteil zufolge als PKK-Funktionär für den Raum Marburg verantwortlich. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung war eine Vielzahl von Spendenquittungen und eine Buchführung über eingesammelte Spenden sicher gestellt worden. Der zunächst bestehende Verdacht der Erpressung eines Großteils dieser Spenden war dem Urteil zufolge nur in einem Fall nachzuweisen.Anfang 1998 hatte der 38-Jährige von einem Landsmann in Marburg eine Spende von 1000 Mark mit der Drohung erpresst, dass ihm bei Nichtzahlung die Entlassung von seiner Arbeitsstelle drohe. Der Erpresste zahlte den Betrag, erstattete aber Strafanzeige. Das Gericht wies darauf hin, dass nach begründeten Vermutungen die Angst vor der Organisation zahlreiche Erpressungsopfer daran hindere, sich an die Polizei zu wenden. Der eindeutig nachgewiesene Erpressungsfall erfordere daher eine exemplarische Verurteilung, die weit über dem Strafantrag des Staatsanwalts liege. Der Anklagevertreter hatte lediglich eine einjährige Bewährungsstrafe beantragt. lhe |