Frankfurter Neue Presse, 8.6.2000 PKK-Demo: Junge Frau muss 4500 Mark zahlen Frankfurt. Eine Geldstrafe von 4500 Mark wegen Teilnahme an drei illegalen Demonstrationen der verbotenen Kurden-Organisation PKK hat das Landgericht Frankfurt gegen eine 27 Jahre alte Frau verhängt. Den Vorwurf der Anklage, sie habe eine "leitende Funktion" bei den Demonstrationen gehabt, wies das Gericht in seinem Urteil vom Mittwoch als nicht haltbar zurück. Damit wurde die Frau türkisch-kurdischer Herkunft und deutscher Staatsangehörigkeit lediglich wegen der Teilnahme an den illegalen Demonstrationen der in Deutschland verbotenen Kurden-Organisation verurteilt. Die Anklage vor der Staatsschutzkammer hatte der Frau vorgeworfen, sie habe an zwei PKK-Demonstrationen in Frankfurt Ende 1998 und einer Demonstration am 18. Februar 1999 vor dem hessischen Innenministerium in Wiesbaden "in leitender Funktion" teilgenommen. Alle drei Kundgebungen richteten sich gegen die Festnahme des Chefs der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, und seine Auslieferung an die Türkei. Die Demonstrationen waren nach dem Urteil aber gleichzeitig Propagandaveranstaltungen für die PKK. Das Gericht stellte im Urteil klar, dass spontane Kundgebungen zu Gunsten von Öcalan für sich genommen nicht strafbar gewesen wären. Die Demonstrationen hätten sich jedoch nicht darauf beschränkt: Vielmehr seien die Kundgebungen auch zur Verbreitung von PKK-Propaganda genutzt worden, die in Deutschland verboten sei. Öcalan war nach seiner Festnahme in Kenia im Februar 1999 in die Türkei gebracht worden. Dort war er im vergangenen Jahr wegen Hochverrats und zahlreicher Morde zum Tode verurteilt worden. Die türkische Regierung will vor einer Entscheidung über den Vollzug der Todesstrafe eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte abwarten.
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