taz 21.6.2000 Türkei wegen Folter vor Gericht STRASSBURG afp Wegen Foltervorwürfen und des Todes eines Kurden hat sich die Türkei gestern erneut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verantworten müssen. Die Straßburger Richter prüften die Beschwerde einer 47 Jahre alten ehemaligen türkischen Lehrerin, deren kurdischstämmiger Mann im Januar 1993 von Unbekannten ermordet wurde. Die Frau behauptet, dass die türkische Justiz nicht ernsthaft nach den Tätern gesucht habe. Der Mord ist bis heute ungesühnt. Außerdem soll sie selbst gefoltert worden sein. Der Türkei wird vorgeworfen, gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen zu haben, vor allem gegen das Folterverbot und das Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Die Türkei gehört zu den 41 Mitgliedsländern des Europarats und zu den Unterzeichnern der Menschenrechtskonvention. Daher sind die Urteile der Straßburger Richter für die Regierung in Ankara bindend. Die Türkei wurde in Straßburg bereits mehrfach wegen der Folterung von Kurden und der Zerstörung kurdischer Dörfer verurteilt.
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