web de 20.06.2000 13:36 Zwei führende PKK-Funktionäre vor Gericht Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung Berlin (AP) Zwei führende Funktionäre der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) müssen sich seit Dienstag vor dem Berliner Kammergericht wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verantworten. Den beiden Kurden türkischer Staatsangehörigkeit Bozkayn H. und Zeynep H. wird unter anderem vorgeworfen, Ausweispapiere gefälscht zu haben, um PKK-Kadern den illegalen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Die 28-jährige Angeklagte H. war seit Dezember 1995 Europavertreterin der Frauenorganisation der PKK und somit auch Mitglied in der «europäischen Frontzentrale» (ACM), die nach außen auch als Europavertretung der «Nationalen Berfreiungsfront Kurdistans» (ERNK) auftritt. Die PKK/ERNK ist seit 1994 in der Bundesrepublik verboten. Die terroristische Vereinigung in der PKK/ERNK habe bis August 1996 «Verwüstungsaktionen und Brandanschläge verübt, von denen vor allem türkische aber auch deutsche Einrichtungen betroffen waren», heißt es in der Anklageschrift des Generalbundesanwaltes. Außerdem sei es zu «zentralgesteuerten gewalttätigen Ausschreitungen bei Demonstrationen und Autobahnbesetzungen» gekommen. Diese Straftaten müsse sich die Angeklagte H. auf Grund ihrer Führungsposition mitanrechnen lassen. Der 43-jährige Angeklagte H. arbeitete laut Anklage von Ende 1996 bis 1998 in führender Position im «Heimatbüro», das die illegale Arbeit von PKK- Mitgliedern organisiert habe. Ihm wird die mehrfache Fälschung von Ausweispapieren zur Last gelegt. Mit diesen Dokumenten sei PKK-Kadern eine falsche Identität verschafft worden. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt und ist bis Anfang August terminiert.
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