Handelsblatt, 27.06.2000 Menschenrechte dpa STRAßBURG. Die Türkei muss den Angehörigen zweier kurdischer Opfer von Folter und Polizeigewalt jeweils 105 000 britische Pfund (317 000 DM) beziehungsweise 74 000 britische Pfund (222 000 DM) Entschädigung zahlen. Das entschied am Dienstag der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Fälle betrafen einen 58-jährigen und einen 50-jährigen Türken kurdischer Abstammung, die 1992 wegen angeblicher Zugehörigkeit zur verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK von der Polizei festgenommen und gefoltert worden waren. Der 58-jährige erlag seinen Verletzungen, der 50-jährige wurde lebensgefährlich verletzt. Die Männer wurden auf den Körper und den Kopf geschlagen und getreten. Nach Ansicht der Straßburger Richter lag in beiden Fällen ein klarer Verstoß gegen das in der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Verbot der Folter vor. Ferner habe die türkische Staatsanwaltschaft gegen ihre Pflicht verstoßen, beide Fälle gründlich zu untersuchen. Gegen die Urteile des Gerichtshofes für Menschenrechte ist keine Berufung möglich. Die beschuldigten Staaten sind zu Gesetzesänderungen verpflichtet, um in Zukunft derartige Beschwerden zu vermeiden.
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