Frankfurter Rundschau, 29.06.2000 Ausländerrecht stg BREMEN, 28. Juni. Wenn sich ausländische Eltern durch mutmaßliche Falschangaben eine deutsche Aufenthaltsbefugnis erschleichen, müssen nicht nur sie selbst, sondern auch ihre inzwischen erwachsenen Kinder mit Abschiebung rechnen. Das ergibt sich aus einem rechtskräftigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Az.: 1 B 122/00). Wie es in der Eilentscheidung heißt, hatte sich eine Flüchtlingsfamilie als staatenlose Palästinenser aus Libanon bezeichnet und dadurch erreicht, dass sie trotz abgelehnten Asylantrags nicht abgeschoben wurde, weil Libanon diesen Personenkreis nicht aufnimmt. Inzwischen glauben die Behörden aber, dass es sich in Wirklichkeit um türkische Staatsbürger handelt. Deshalb sollen jetzt nicht nur die Eltern, sondern auch die inzwischen volljährigen Kinder (mit wiederum eigenem Nachwuchs) in die Türkei ausreisen, obwohl sie bereits seit zwölf Jahren in Deutschland leben und kein Türkisch sprechen.
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