taz 21.7.2000 Sofortige Abschiebung Ein Ausländer, der eine Scheinehe eingegangen ist, um sich ein Aufenthaltsrechtzu sichern, darf sofort abgeschoben werden. Diesen Beschluss fällte das OVG Rheinland-Pfalz. Diese Sanktion soll andere Ausländer von der Nachahmung abhalten. (Az. 10 B 10645/00) (dpa)
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