Offenbach-Post, 22.7.2000 Vorgehen ist untragbar Main-Kinzig-Kreis (hp) Von einem aktuellen Beispiel für das Zusammenspiel von Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten berichtet die Diakonische Flüchtlingshilfe im Main-Kinzig-Kreis. "Untragbar", so Peter Gbiorczyk, evangelischer Dekan und Vorsitzender der Flüchtlingshilfe "wie hier mit einer misshandelten Frau und ihrer Familie umgegangen wird." Elif K., Kurdin aus der Türkei und Mutter dreier Kinder, wurde am Montag, 10. Juli, zum zweiten Mal in die Psychiatrische Klinik in Hanau eingeliefert, nachdem sie angesichts der Abschiebung in Krämpfe fiel und sich selbst verletzte. Frau K. leidet, seitdem sie von türkischen Sicherheitskräften schwer misshandelt worden war an einem Anfallsleiden. Ihr Ehemann, der damals bereits in Deutschland um Asyl nachgesucht hatte, organisierte die Flucht für sie und die Kinder. Seither lebt die Familie in ständiger Ungewissheit über ihre Zukunft. Im November 1999, als die Innenminister die Altfallregelung für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge beschlossen, bekam die Familie neue Hoffnung auf ein Bleiberecht. Da sie bereits sehr lange in Deutschland lebt und der Familienvater, Hüseyin K. ein Arbeitsangebot vorweisen konnte. Dennoch lehnte die Hanauer Ausländerbehörde den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung ab, da die Familie der Passpflicht nicht nachgekommen sei und kein ausreichendes Einkommen nachweisen könne. Am Mittwoch, 5. Juli, wurde der Frankfurter Rechtsanwältin der Familie, Jutta Rock, telefonisch mitgeteilt, dass die Familie am Montag, 10. Juli, abgeschoben werden sollte. Sie stellte darauf hin am Freitagmorgen, 7. Juli, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht, um die Abschiebung abzuwenden. Dieser wurde bereits Freitagmittag abgelehnt. Während einer Vorsprache der Anwältin beim Sachbearbeiter der Ausländerbehörde in Hanau wurde eine Verlängerung des Aufenthaltes für die Familie in Aussicht gestellt; Herr K. sollte am Montag um 10 Uhr bei der Behörde erscheinen. Stattdessen stand bereits um 6.30 Uhr die Polizei vor der Tür. Da Frau K. die Fassung verlor, Krämpfe bekam und begann sich selbst zu verletzen, wurde sie zum Gesundheitsamt gebracht. Die zuständige Ärztin attestierte "Reiseunfähigkeit" und wies Frau K. in die Psychiatrische Klinik ein. Während der Ehemann sie dorthin begleiten konnte, wurden die Kinder bei der Polizei festgehalten. "Wieso muss es aber erst dazu kommen, dass die Frau in die Psychiatrie eingeliefert wird mit weiteren unabsehbaren Folgen für ihre Gesundheit," fragt Gbiorczyk. "Hier hätten humanitäre Kriterien Vorrang haben müssen. "
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