Frankfurter Rundschau, 27.07.2000 Asyl Gericht stärkt Rechte von Folteropfern BERLIN, 26. Juli (afp). Das Bundesverwaltungsgericht hat die Möglichkeit für Folteropfer verbessert, in Deutschland politisches Asyl zu erhalten. Mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil hoben die Berliner Richter ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster auf, das den Asylantrag eines Tamilen aus Sri Lanka abgelehnt hatte. (Az.: 9 C 28.99). Der Flüchtling war inhaftiert, geschlagen und mit brennenden Zigaretten misshandelt worden. Das OVG lehnte den Asylantrag trotzdem ab, weil Haft und Folter der Abwehr gegen die als terroristisch eingestufte Rebellen-Organisation Befreiungstiger von Tamil Eelam gedient hätten. Solche Maßnahmen begründen in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. Wie das Bundesverwaltungsgericht nun entschied, fallen Aktivitäten jedoch nicht unter die so genannte Terrorismusabwehr, die "über das erforderliche Maß hinausgehen". Insbesondere bei Folter sei davon auszugehen, dass das Opfer wegen seiner "asylerheblichen Merkmale", hier der tamilischen Volkszugehörigkeit, getroffen werden sollte. Dies sei in der Regel als politische Verfolgung anzusehen.
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