Berliner Morgenpost, 1.8.2000 Die Sanktionen der Uno und das Programm «Öl für Lebensmittel» AP New York - Die Vereinten Nationen haben nach dem Einmarsch Iraks in Kuwait im August 1990 weit reichende Wirtschaftssanktionen gegen Irak verhängt. Die Strafmaßnahmen werden gemäß dem Waffenstillstandsabkommen nach der Niederlage Iraks vom April 1991 alle zwei Monate vom Sicherheitsrat überprüft. Sie wurden bislang immer erneuert, da Bagdad die im Waffenstillstandsabkommen gemachten Auflagen immer noch nicht erfüllt hat. Es geht vor allem darum, die Fähigkeiten Iraks zur Produktion von Massenvernichtungswaffen zu zerstören. Die Sanktionen sehen im einzelnen vor: - ein weltweit für alle Staaten, Unternehmen und Einzelpersonen geltendes Verbot jeglichen Import- und Exporthandels mit Irak. Ausgenommen ist die Lieferung von Nahrungsmitteln, Medikamenten und sonstigen humanitären Hilfsgütern; ein UN-Sanktionsausschuss kann Ausnahmen genehmigen; - eine Seeblockade zur Absicherung des Embargos; - ein Verbot irakischer Erdölverkäufe; - das Einfrieren aller Auslandsguthaben des irakischen Staates. Zudem überwachen die USA, Großbritannien und Frankreich zwei Flugverbotszonen: zum Schutz der Kurden im Nordirak und der schiitischen Regimegegner im Süden. Das 1996 ins Leben gerufene Programm «Öl für Lebensmittel», das die Folgen der Sanktionen für die Bevölkerung lindern soll, erlaubt Irak, unter UN-Aufsicht alle sechs Monate Öl im Wert von 600 Millionen Dollar (etwa 1,3 Milliarden Mark) zu exportieren und aus dem Erlös Lebensmittel und Medikamente zu kaufen. Das Programm wurde vom Sicherheitsrat mehrfach verlängert, zuletzt am 8. Juni 2000 für sechs Monate.
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