Tagesspiegel, 2.8.2000 Hoch angesehen bei PKK-Chef Öcalan Das Berliner Kammergericht verurteilte zwei Funktionäre der kurdischen Arbeiterpartei zu Haftstrafen Katja Füchsel Im Berliner Heimatbüro der PKK war der Angeklagte unter dem Decknamen "Halil" bekannt. Wenn einer der international gesuchten Funktionäre nach Deutschland reisen wollte, wandte er sich an den 43-Jährigen. Denn der Kurde war dafür zuständig, die PKK-Führer mit gefälschten Reisepässen und Ausweisen auszustatten. Am Dienstag wurde Hasan B. vom Berliner Kammergericht zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt: wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und illegalen Waffenbesitzes. Auch "Halils" 28-jährige Mitangeklagte wurde als hochrangige Funktionärin der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei verurteilt: Zeynep H. war im September 1995 auf Weisung der Parteiführung über Syrien nach Deutschland eingereist und wurde kurz danach als Europavertreterin der PKK-Frauenorganisation YAJK eingesetzt. Der inzwischen in der Türkei zum Tode verurteilte PKK-Chef Abdullah Öcalan hat nach den Erkenntnissen des Gerichts große Stücke auf die junge Frau gehalten. In Deutschland ist die PKK seit 1993 verboten. Da sie noch bis zum Sommer 1996 zu Terroranschlägen im Ausland aufgerufen hat, war die Kurdin auch wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Sie hat - wie auch Hasan B. - ein Teilgeständnis abgelegt. Ihre Version, erst nach dem Gewaltverzicht aktiv geworden zu sein, stieß bei dem Gericht allerdings auf wenig Glauben: Es verurteilte die 28-Jährige zu zwei Jahren Gefängnis für ihre verantwortliche Stellung in der PKK und zu zwei Monaten Haft wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Durch die PKK-Aktivitäten sei die Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigt gewesen, hieß es im Urteil. Beide Angeklagte seien Funktionäre einer Organisation, die streng hierarchisch und konspirativ auch in Europa Landsleute für den Guerillakampf rekrutieren und schulen wollte. Im Juni 1996 hatte die PKK erklärt, in Deutschland auf gewalttätige Aktionen verzichten zu wollen. Im Fall des 43-jährigen Kurden ging das Gericht davon aus, dass er erst im August 1996 als hoher Kader des so genannten Heimatbüros tätig wurde. Nach Überzeugung des Gerichts hatten beide Angeklagte als zentrale Aufgabe, gefälschte Pässe zu besorgen. Ihr Standard-Verfahren galt als simpel, aber wirkungsvoll: Die Angeklagten liehen sich Ausweise und Pässe von Kurden mit unbeschränktem Aufenthalt aus oder von Flüchtlingen, denen Asyl gewährt worden war. Die Fotos ausgetauscht: fertig. Das Verfahren war Ende Juni unter strengen Sicherheitsmaßnahmen eröffnet worden. Zuschauer mussten sich mit einer Sonde auf Waffen untersuchen lassen, jeder durfte nur einen Kugelschreiber mit in den Saal nehmen, die Angeklagten warteten hinter Panzerglas. Die Scheibe musste nach einer Beschwerde der Verteidigung allerdings entfernt werden.
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