Tagesspiegel, 11.8.2000
PKK Zwei mutmaßliche Führungsfunktionäre angeklagt
Täter sollen Sympathisanten nach Deutschland eingeschleust haben
Generalbundesanwalt Kay Nehm hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Führungsfunktionäre der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) beim Bayerischen Obersten Landesgericht erhoben. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 41 Jahre alten Mann und der 39-jährigen Frau vor, den illegalen Grenzübertritt von sechs PKK-Anhängern von Österreich nach Deutschland organisiert zu haben. Sie müssen sich wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern verantworten, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Nach Erkenntnissen der Ermittler arbeiteten die beiden Führungskader der PKK-Regionen Bayern und Österreich eng zusammen und gehörten zur als kriminelle Vereinigung eingestuften PKK-Spitze, die zwischen 1993 und 1996 Anschläge auf deutsche und türkische Einrichtungen verübte. Zu ihren Aufgaben zählte, PKK-Anhänger nach Deutschland einzuschleusen. Sie hätten unter falschen Namen gelebt und sich an ständig wechselnden Aufenthaltsorten bei PKK-Sympathisanten vor der Polizei verborgen gehalten. Die 39-Jährige befindet sich seit Februar in Untersuchungshaft, ihr 41-jähriger Komplize ist auf freiem Fuß.
Den Ermittlungen zufolge war Mehmet D. zunächst Regionalleiter der PKK in Bayern, im März 1998 soll er die Führung der Region Österreich übernommen haben. Gleichzeitig übernahm die angeklagte Türkin kurdischer Abstammung, Perihan C., die Leitung in Bayern. Im Mai 1999 wechselte sie nach Berlin, wo sie im Februar dieses Jahre festgenommen wurde. Gegen Mehmet D. besteht kein Haftbefehl. Das Münchner Gericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.