Frankfurter Rundschau, 16.8.2000
Bezeichnung Sozialparasit für Ausländer ist strafbar
FRANKFURT A. M., 15. August (dpa). Die Bezeichnung von Ausländern als Sozialparasiten ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt als Volksverhetzung strafbar. Mit dieser am Dienstag verkündeten Entscheidung hob das OLG einen Freispruch des Landgerichts Limburg auf, das die Bezeichnung "Sozialparasiten" als nicht strafbar beurteilt hatte (Az.: 2 Ss 147/00).
Vor dem Limburger Gericht hatte sich ein 33 Jahre alter Angehöriger der Jungen Nationaldemokraten und Beigeordneter eines Gemeindevorstands im hessischen Lahn-Dill-Kreis für die Behauptung zu verantworten, der deutsche Staat finanziere mit Millionen "eine Invasion unseres Volkes mit Sozialparasiten". In erster Instanz war er vom Amtsgericht Dillenburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Limburg sprach ihn in zweiter Instanz frei.
Diese Entscheidung revidierte das OLG Frankfurt in letzter Instanz. Der Begriff "Parasiten" bezeichne Schädlinge. Auf Menschen angewendet, stelle er ein krasses "Unwerturteil" dar, das den so bezeichneten die Qualität menschlicher Wesen abspreche. Bei dieser Beurteilung sei auch zu berücksichtigen, dass der Begriff "Parasit" in der Vergangenheit etwa gegen Juden "in böswillig verächtlich machender Weise" verwendet wurde.