Das Dickicht der Verordnungen zum Asylrecht
Bei Ausländern, die keine oder falsche Papiere haben, oder aus einem so genannten sicheren Herkunftsland kommen, auf dem Frankfurter Flughafen landen und dort bei der Grenzbehörde um Asyl bitten, muss seit 1993 vor der Einreise das Asylverfahren durchgezogen werden. Nach Paragraph 18 a Asylverfahrensgesetz muss der Flüchtling dann unverzüglich durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge angehört werden. Danach hat der Asylbewerber das Recht, mit einem Anwalt seiner Wahl Verbindung aufzunehmen. Das Bundesamt hat innerhalb von zwei Tagen eine Entscheidung zu treffen. Lehnt das Bundesamt den Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" ab, droht die Behörde ihm, im Falle einer Einreise, vorsorglich die Abschiebung an.
Der Asylbewerber hat nun drei Tage Zeit beim Verwaltungsgericht Rechtsmittel einzulegen. Dieses hat 14 Tage Zeit, eine Entscheidung zu treffen. So dass das Flughafenverfahren in jedem Fall nach 19 Tagen abgeschlossen sein muss. Sollte das Gericht anordnen, die Einreise zu gestatten, gilt das gleichzeitig als Aussetzung der Abschiebung.
Die Einreise muss, davon abgesehen, gestattet werden, wenn das Bundesamt der Grenzbehörde mitteilt, dass es nicht kurzfristig entscheiden kann, das Bundesamt nicht innerhalb von zwei Tagen nach Stellung des Asylantrags über diesen entschieden hat oder das Gericht innerhalb von 14 Tagen keine Entscheidung treffen konnte.
Zu wochen- und monatelangen Aufenthalten im Flughafentransit kommt es meist dann, wenn der Bundesgrenzschutz sich nicht in der Lage sieht, Ersatzpapiere für den Flüchtling zu beschaffen. Meist ist das dann der Fall, wenn das Herkunftsland die Mitarbeit verweigert. Flüchtlinge, die länger als 19 Tage im Flughafentransit bleiben, müssen unterschreiben, dass sie freiwillig bleiben. Tun sie das nicht, werden sie dem Haftrichter vorgeführt, der entscheidet, ob Haft - im Amtsdeutsch: zur Sicherung der Zurückweisung - angeordnet wird.
Der von Caritas und Evangelischem Regionalverband getragene Flughafensozialdienst kümmert sich im Transit rund um die Uhr um die menschlichen Belange der Flüchtlinge. 21 Hauptamtliche teilen sich 18 Stellen. Nach Angaben von Sozialdienstleiter Clemens Niekrawitz ist die Arbeit ohne die Hilfe der zahlreichen Ehrenamtlichen kaum zu bewältigen. fra