Schaffhauser Nachrichten (CH), 30.8.
arbeitsverbot: Was folgt, ist unklar
Das Arbeitsverbot für Asylanten hat wenig gebracht
bern. Am Freitag wird das einjährige Arbeitsverbot für Asyl Suchende aufgehoben. Damit tritt am 1. September wieder die Regelung in Kraft, wie sie zuvor galt. Das bedeutet für Asyl Suchende ein Arbeitsverbot von drei, für vorläufig Aufgenommene eines von sechs Monaten. Das vor einem Jahr wegen der damals laut Bundesrätin Ruth Metzler herrschenden «Ausnahmesituation» erlassene Arbeitsverbot scheidet auch im Rückblick die Geister.
Laut Jörg Frieden vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) ist man dabei, auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Kantonen die Auswirkungen der Massnahme zu analysieren. «Wir haben jedoch kaum Elemente, um eine Bilanz zu erstellen», sagte Frieden. Dies, da das Verbot nur verhältnismässig wenig Personen während einer knappen Frist betroffen habe. Frieden rechnet mit etwa 10 000 Asyl Suchenden, die im Durchschnitt während sechs Monaten vom Arbeitsverbot betroffen waren. «De facto arbeiten aber auch ohne Verbot im ersten Jahr kaum fünf Prozent der Asyl Suchenden», erklärte Frieden, der die Folgen des Verbots im Arbeits- oder Fürsorgebereich als minim einstuft. Insgesamt fällt eine erste BFF-Bilanz positiv aus. Zusammen mit Massnahmen wie dem Rückkehrprogramm habe das Verbot wohl dazu beigetragen, die Zahl Asyl Suchender nicht weiter steigen zu lassen. «Befürchtungen, Asyl Suchende reisten aus Drittländern mit Arbeitsverbot in die Schweiz weiter, haben sich so nicht bewahrheitet» sagte Frieden.
Nichtstun ist für das Sozialwesen teurer
Mit Erleichterung sieht die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) dem Ende des verlängerten Arbeitsverbots entgegen. Laut Jürg Schertenleib von der SFH habe von Anfang an die gesetzliche Grundlage zur Einführung dieser Notrechtsmassnahme nicht ausgereicht, da zur Zeit der Verordnung keine Notsituation mehr bestanden habe. Schertenleib streicht vor allem die individuellen Folgen des Verbots hervor und verweist auf entsprechende Beobachtungen von Flüchtlingsorganisationen. Arbeitswillige würden künstlich zu Fürsorgeabhängigkeit gezwungen. Zudem führe erzwungenes Nichtstun zu Gesundheitsproblemen und sei der Rückkehrfähigkeit abträglich. (sda)