Frankfurter Neue Presse, 31.8.2000
Geiselnahme: Haftstrafe für kurdischen Asylbewerber
Frankfurt. Zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen Beteiligung an einer Besetzungsaktion mit Geiselnahme ist ein 35 Jahre alter kurdischer Asylbewerber am Mittwoch vom Landgericht Frankfurt verurteilt worden. Ein 40-jähriger, weniger aktiv Beteiligter an der Kurden-Aktion im kenianischen Verkehrsbüro in Frankfurt erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung. Aus Protest gegen die Festnahme des Kurden-Führers Abdullah Öcalan in Kenia hatten knapp 100 Kurden am 16. Februar 1999 das kenianische Verkehrsbüro besetzt und die Angestellten als Geiseln genommen. Am selben Tag wurde das griechische Generalkonsulat in Frankfurt von Kurden mit der Begründung besetzt, dass Öcalan in der griechischen Botschaft in Kenia widerrechtlich festgenommen worden sei. Dem 35-Jährigen legte das Gericht im Urteil vor allem zur Last, er sei aktiv an der Drohung beteiligt gewesen, Geiseln aus den Fenstern des besetzten Gebäudes im vierten Stock zu stürzen, falls die Polizei Gewalt gegen kurdische Demonstranten anwende. Um die Drohung zu verstärken, habe der 35-Jährige die kenianische Leiterin des Verkehrsbüros auf das Fenstersims hinaufgehoben. Das Gericht kritisierte im Urteil das "unprofessionelle Krisenmanagement der Polizei" in der ersten Phase der beiden Besetzungsaktionen. Die Polizei sei frühzeitig informiert gewesen, habe aber zunächst viel zu wenig Kräfte eingesetzt.