Neue Presse, 31.8.2000

Kurde klagt auf Schadenersatz für Polizeiaktion

Ein 49-jähriger Kurde aus Salzgitter klagt seit Mittwoch vor dem Landgericht Braunschweig gegen das Land Niedersachsen auf Schadenersatz für eine Polizeiaktion.

Der Stahlarbeiter war 1996 festgenommen worden, weil ihn ein Einsatzkommando der Polizei mit einem steckbrieflich gesuchten Mann aus dem Umfeld der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK verwechselt hatte.

Bei der Festnahme erlitt der Kläger nicht nur körperliche Verletzungen. Es kam auch zu seelischen Schäden, durch die der Mann bis heute arbeitsunfähig ist.

Als Ausgleich für die Beeinträchtigungen hatte der Kläger ursprünglich 77.000 Mark gefordert. In der Verhandlung minderten er und sein Anwalt den Betrag auf 50.000 Mark. Das Land hatte dem Mann lediglich eine Entschädigung von 5.000 Mark angeboten.

Neben der Höhe der Entschädigung ist auch eine weitere Forderung des 49-Jährigen strittig. Er will, dass das Land auch bislang nicht erkannte Folgeschäden des Vorfalls anerkennt und, falls erforderlich, dafür zahlt. Dies lehnte das Land bislang ab.

Vor der 4. Zivilkammer berichtete eine Zeugin, die den Einsatz zufällig gesehen hatte, die Polizisten hätten den Mann geschlagen und getreten. Auch mehrere an der Aktion beteiligte Beamte räumten ein, dass sie Gewalt angewendet hatten: Ihrer Meinung nach hatte es sich bei dem Festgenommenen um einen bewaffneten Straftäter gehandelt.

Der Prozess soll am 10. Oktober fortgesetzt werden.

onl, BRAUNSCHWEIG/SALZGITTER