taz Berlin 12.9.2000

Polizeiärzte werden von der Kritik befreit

Werthebach will die umstrittenen Zweitgutachten über traumatisierte Flüchtlinge durch Polizeiärzte abschaffen

Der Polizeiärztliche Dienst wird in Zukunft kein Urteil mehr darüber abgeben, ob bosnische Flüchtlinge durch die Kriegserlebnisse traumatisiert sind. Das hat Innensenator Eckart Werthebach (CDU) gestern im parlamentarischen Innenausschuss angekündigt. Zur Begründung sagte Werthebach, er sei die ständigen Diffamierungen des Polizeiärztlichen Dienstes leid.

Für die 800 in Berlin lebenden bosnischen Flüchtlinge, die an ärztlich attestierten Kriegstraumata leiden, bedeutet die Ankündigung des Innensenators etwas Hoffnung. Denn im Gegensatz zu den übrigen Flüchtlingen verfügen die Traumatisierten über den vergleichsweise sicheren Aufenthaltsstatus der Duldung. Das heißt allerdings nicht, dass diese psychisch kranken Menschen grundsätzlich vor einer Rückführung in ihr Heimatland geschützt sind.

Einer seit Anfang 1999 bestehenden Weisung der Innenverwaltung zufolge müssen alle traumatisierten Flüchtlinge beim Polizeiärztlichen Dienst ein so genanntes Zweitgutachten einholen. Zuvor wurden die Atteste der niedergelassenen Ärzte von der Gesundheitsverwaltung überprüft und nur in begründeten Einzelfällen zurückgewiesen. Die Zweitgutachten der Polizeiärzte wurden von der Innenverwaltung damit begründet, dass es sich bei den meisten Attesten der niedergelassenen Ärzte um Gefälligkeitsgutachten handele.

Dem Verdacht, Gefälligkeitsgutachten zu erstatten, ist aber auch der polizeiärztliche Dienst ausgesetzt. Die Abgeordneten von PDS und Grünen warfen den Polizeiärzten gestern zum wiederholten Male vor, im Sinne des Innensenators zu begutachten, um Abschiebungen zu ermöglichen. Diese Auffassung wird nach Angaben des innenpolitischen Sprechers der Grünen, Wolfgang Wieland, auch von der 1. Instanz des Verwaltungsgerichtes und einer wissenschaftlichen Studie gedeckt.

Entnervt von der Kritik kündigte Werthebach gestern Konsequenzen an. Er werde im Senat dafür votieren, dass die Aufgabe des Polizeiärztlichen Dienstes von einer anderen Stelle wahrgenommen werde.

Der Innenausschuss forderte den Senat mehrheitlich auf, bis Ende November zu prüfen, ob die Zweitbegutachtung nicht durch die Gesundheitsdienste anderer Verwaltungen oder privatärztliche Zweitgutachter durchgeführt werden könne.

PLUTONIA PLARRE