Südwest Presse, 18.09.2000 Asylbewerber Urlaubsgeld abgenommen Karlsruhe· Die Karlsruher Asylanwältin Brigitte Kiechle hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) eingereicht. Sie hatten in zwei Fällen im Juli und August Geld von Asylbewerbern beschlagnahmt. Kiechle hält die Beschlagnahme generell für rechtswidrig, es sei denn es liege der Verdacht auf eine Straftat vor. Wie ein Sprecher des BGS sagt, hatte sich bei den Routine-Überprüfungen des Iraners und des Türken in Karlsruhe herausgestellt, dass beide bereits gegen Gesetze verstoßen hatten. Erst danach seien sie genau untersucht worden: Die Beamten nahmen dem Türken sein Urlaubsgeld von 1800 Mark ab, dem Iraner 220 Mark. Beide durften jeweils 80 Mark behalten. Nach Ansicht des BGS-Sprechers waren die Beamten verpflichtet, den Männern das Geld abzunehmen. Das ¸¸Asylbewerber-Leistungsgesetz'' schreibe vor, dass Asylbewerber ihr Einkommen für Verpflegung und Unterbringen in den Sammellagern abgeben müssten. In Baden-Württemberg stehe ihnen in der Regel lediglich ein monatliches Taschengeld von 80 Mark zu. Nach Angaben der Anwältin hat der Türke, der über eine Arbeitserlaubnis verfüge, sein Urlaubsgeld zurückerhalten. Der Iraner soll angegeben haben, das bei ihm gefundene Geld stamme von einem Bekannten. Der BGS hat das Geld an die Sammelunterkunft des Mannes weitergeleitet. lsw
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