Frankfurter Rundschau, 14. September 2000

WAS TUN GEGEN RECHTS?

Sie starben, weil sie anders aussahen, anders dachten, anders lebten

Eine Bilanz rechtsextremistischer Gewalt im Deutschland der vergangenen zehn Jahre

Es gehoert zur Problematik "rechter Gewalt", dass man mit dem Begriff das Phaenomen scheinbar nach Belieben aufblasen oder klein reden kann. Einerseits ist nicht jeder brutale Ueberfall auf einen Auslaender "rechts", andererseits ist ein erschlagener Obdachloser nicht schon deswegen "normales" Gewaltopfer, weil die Taeter darauf verzichtet haben, den Mord ideologisch zu begruenden. Ziel der vorliegenden Dokumentation ist es, die fatale und allzu lange verdraengte Dimension dieses Terrors deutlich zu machen, ohne die Opfer-Liste auf jeden vagen Verdacht einer Antifa-Gruppe hin zu verlaengern. Somit waren weder die offiziellen Feststellungen von Gerichten, Innenministerien, Verfassungsschuetzern oder der Polizei ausreichend, noch waren - bei allem Respekt vor deren Verdiensten in dieser Sache - die Zusammenstellungen linker und antifaschistischer Organisationen kritiklos zu uebernehmen. Frankfurter Rundschau und Der Tagesspiegel haben vielmehr fuer die von beiden Zeitungen gemeinsam erstellte Liste folgende Kriterien zugrunde gelegt: Aufgenommen wurden Faelle, bei denen die Tat nachgewiesenermassen aus rechten Motiven (dazu zaehlt auch der Hass auf "Andersartige", "Fremde" oder "Minderwertige") begangen wurde oder dafuer plausible Anhaltspunkte bestehen. Dazu kommen solche, in denen der oder die Taeter nachweislich einem entsprechend eingestellten Milieu zuzurechnen sind und ein anderes Tatmotiv nicht erkennbar ist. Mehrere Dutzend Zweifelsfaelle haben wir nicht aufgefuehrt, so dass die tatsaechliche Zahl der Opfer um einiges hoeher liegen duerfte. An der Recherche und Aufbereitung der Faelle wirkten mit: Karl-Heinz Baum, Juergen Elsaesser, Joerg Feuck, Detlef Franke, Michael Grabenstroeer, Stephan Hebel, Peter Henkel, Iris Hilberth, Bernhard Honnigfort, Astrid Hoelscher, Frank Jansen, Heike Kleffner, Cordula Maebert, Thomas Maron, Ingrid Mueller-Muench, Karsten Plog, Knut Pries, Helmut Schroeder, Tobias Singelnstein, Andreas Spannbauer sowie die Archive und Grafik von Frankfurter Rundschau und Tagesspiegel.

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Der Pole Andrzej Fratczak wird am Abend des 7. Oktober 1990 vor einer Diskothek in Luebbenau (Brandenburg) bei einem Angriff von drei jungen Deutschen durch einen Messerstich toedlich verletzt. Polizei und Staatsanwaltschaft koennen jedoch nicht ermitteln, welcher der drei Schlaeger fuer den Tod des Polen verantwortlich ist. Als Motiv stellt das Bezirksgericht Cottbus fest, einer der Angeklagten habe mit dem Polen und zwei seiner Landsleute "zumindest eine verbale Auseinandersetzung" anfangen wollen. Die Taeter werden zu Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und dreidreiviertel Jahren verurteilt.

Der angolanische Vertragsarbeiter Amadeu Antonio Kiowa wird in der Nacht vom 24. auf den 25. November 1990 in Eberswalde (Brandenburg) zu Tode gepruegelt. Eine Bande von etwa 50 bis 60 rechtsradikalen Skinheads faellt mit Knueppeln und Messern ueber Afrikaner in einem Gasthof her. Waehrend mehrere Mosambikaner teils schwer verletzt fluechten koennen, erwacht Amadeu Antonio Kiowa nicht mehr aus dem Koma und stirbt zwei Wochen spaeter. Fuenf Jugendliche und Heranwachsende werden im September 1992 vom Bezirksgericht Frankfurt / Oder zu Bewaaehrungs- und maximal vierjaehrigen Haftstrafen verurteilt; wer die toedlichen Schlaege fuehrte, ist nicht nachzuweisen.

Drei Skinheads schlagen in der Nacht zum 11. Dezember 1990 in einer Wohnung in Berlin-Lichtenberg derart brutal auf den 24-jaehrigen Klaus- Dieter R.ein, dass dieser sich in Panik aus einem Zimmerfenster zehn Stockwerke tief in den Tod stuerzt. Die Taeter wollten den Mann zur Herausgabe von 8000 Mark zwingen, die er angeblich zwei Bekannten schuldete. Diese hatten einen der wegen seiner Brutalitaet bekannten Skinheads als Geldeintreiber engagiert. Zwei Schlaeger waren vorbestraft, einer auch wegen rechtsextremer Propagandadelikte. Das Landgericht Berlin verurteilt zwei Taeter zu je vier Jahren Haft, der dritte erhaelt drei Jahre.

Der 17-jaehrige Kurde Nihad Yusufoglu wird am 28. Dezember 1990 in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) von einem ebenso alten Skinhead erstochen, der "Tuerken aufmischen" wollte. Der Taeter Alexander T., der enge Verbindungen zur rechtsradikalen "Taunusfront" unterhaelt, rammt dem Kurden mitten in der Kleinstadt ein Klappmesser in den Ruecken. Der Taeter wird 1992 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Hachenburger Stadtbuergermeister Hendrik Hering sagt im Januar 1991: "Unser Widerstand gegen Auslaenderfeindlichkeit haette frueher und massiver kommen muessen."

Ein angetrunkener jugendlicher Skinhead schlaegt in der Silvesternacht 1990 in Flensburg einen 31 Jahre alten Obdachlosenzusammen und tritt auf den Wehrlosen danach noch mit seinen Stiefeln ein. Sechs Tage spaeter stirbt der Schwerverletzte an den Folgen der Schlaege und Tritte. Weil das Opfer entgegen dem Rat der Aerzte vorzeitig das Krankenhaus verlassen hat, wird der inzwischen 21 Jahre alte Taeter am 20. April 1993 vom Landgericht Flensburg lediglich wegen gefaehrlicher Koerperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten Gefaengnis verurteilt, wobei das Urteil zusaetzlich mehrere kleinere Diebstahldelikte und Raub beruecksichtigt.

Der 21-jaehrige Bundeswehrsoldat Alexander Selchow wird in der Silvesternacht 1990/91 in Goettingen (Niedersachsen) von zwei 18- jaehrigen Skinheads niedergestochen, die beide der rechtsextremisitischen FAP ("Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei") angehoeren. Alexander Selchow stirbt an den Folgen mehrerer Messerstiche. Das Landgericht Goettingen verurteilt den Messerstecher wegen gefaehrlicher Koerperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Jugendstrafe; sein Kumpan, der den Wehrpflichtigen festgehalten hat, kommt mit vier Wochen Arrest davon.

Am 6. April 1991 stirbt in Dresden der 28-jaehrige Mosambikaner Jorge Joao Gomondai an seinen schweren Kopfverletzungen. Eine Woche zuvor war er von Skinheads nachts in der Strassenbahn drangsaliert, geschlagen und in Panik versetzt worden. Gomondai stuerzte aus der Bahn in den Tod. 17 Skinheads sollen in der Bahn gewesen sein, elf den jungen Mann gejagt haben. Drei von ihnen verurteilt das Dresdner Landgericht im Oktober 1993. Der 19-jaehrige Haupttaeter Alexander W. erhielt zweieinhalb Jahre Haft, die Mitangeklagten Torsten R. (22) und Walter B. (21) verurteilte das Gericht zu 18 Monaten Jugendstrafe auf Bewaehrung.

Der 23-jaehrige Matthias Knabe wird am 8. Mai 1991 bei Gifhorn von 15 rechten Skinheads angegriffen. Anschliessend treiben sie den Punk zur Bundesstrasse 4. Dort wird er von einem Auto angefahren und erleidet schwere Hirnverletzungen, die am 4. Maerz 1992 zum Tod fuehren. Das Landgericht Hildesheim verurteilt im November 1992 den 18-jaehrigen Christian B. wegen Beteiligung an einer Schlaegerei und fahrlaessiger Toetung zu zwei Jahren Haft. Das Gericht geht davon aus, Matthias Knabe sei vor das Auto gelaufen.

Am 4. Juni 1991 wird der 39-jaehrige Helmut Leja in Kaestorf (Niedersachsen) von einem 17-jaehrigen Jugendlichen in einem Waldstueck ohne ersichtlichen Grund erstochen. Der Angreifer gehoert der oertlichen Skinheadszene an, bezeichnet den wohnungslosen Leja als "Abschaum". Am 23. Dezember 1991 verurteilt die Neunte Grosse Strafkammer des Landgerichts Hildesheim den 17-Jaehrigen zu einer sechsjaehrigen Jugendstrafe wegen Totschlags. Einen rechtsextremen Hintergrund vermag die Kammer nicht zu erkennen.

Der Angolaner Agostinho Comboio wird in der Nacht zum 16. Juni 1991 in Friedrichshafen (Baden-Wuerttemberg) von einem Rechtsextremisten verpruegelt und erstochen. Der Taeter wird laut Landgericht Ravensburg nach dem Verbrechen in der rechten Szene als "Held von Friedrichshafen" gefeiert. Das Gericht verurteilt ihn wegen Totschlags zu fuenf Jahren Haft.

Der 27-jaehrige Samuel Kofi Yeboah aus Ghana verbrennt in der Nacht zum 19. September 1991 in Saarlouis. Unbekannte haben nachts gegen 3.30 Uhr einen Brandsatz in eine Asylbewerberunterkunft geschleudert. Zwei weitere Asylbewerber aus Nigeria werden verletzt. Die Politik im damals SPD-regierten Saarland braucht lange, um die fremdenfeindliche Hintergruende der Tat anzuerkennen und eine angemessene Belohnung auszusetzen. Die Ermittlungsakte ist geschlossen. Der Brandanschlag ist neun Jahre nach der Tat noch nicht aufgeklaert.

Der 30-jaehrige Gerd Himmstaedt stirbt am 3. Dezember 1991 an einer Hirnblutung. Sieben Jugendliche hatten den Mann drei Tage zuvor in Hohenselchow (Brandenburg) mit Baseball-Schlaegern verpruegelt. Das Opfer galt den Rechten als "Automaten-Knacker". Die Taeter gehoeren nach eigenen Angaben "dem harten Kern der rechten Szene an". Das Landgericht Frankfurt/Oder verurteilt den Haupttaeter Sven B. am 27.Oktober. 1992 wegen Totschlag zu siebeneinhalb Jahren Haft. Die anderen erhalten Bewaehrungsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und vier Monaten.

Der 29-jaehrige Timo Kaehlke wird am 12. Dezember 1991 in Meuro (Brandenburg) bei einem Ueberfall erschossen. Sowohl der 20 Jahre alte Moerder wie auch die drei Mittaeter im Alter zwischen 20 und 29 Jahren gehoeren zur Wehrsportgruppe "I. Werwolf-Jagdeinheit Senftenberg". Die Neonazis wollen Kaehlkes Auto rauben, um es fuer einen geplanten Ueberfall auf ein Spielcasino zu benutzen. Als Kaehlke sich wehrt, wird er umgebracht. Das Landgericht Cottbus verurteilt den Haupttaeter wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe, die Mittaeter zu Strafen zwischen drei und 15 Jahren.

Eine dreikoepfige Familie aus Sri Lanka stirbt am 31. Januar 1992 in ihrer brennenden Fluechtlingsunterkunft in Lampertheim/Bergstrasse. Im Herbst 1992 werden drei Jugendliche festgenommen, die den Brandanschlag gestehen. 1994 werden sie wegen besonders schwerer Brandstiftung vom Landgericht Darmstadt zu viereinhalb bis fuenfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sieht keinen auslaenderfeindlichen Hintergrund.

Dragomir Christinel wird am 15. Maerz 1992 in einem Asylbewerberheim bei einem Angriff einer 25-koepfigen Gruppe deutscher Jugendlicher in Saal zu Tode gepruegelt. Der 18-jaehrige rumaenische Asylbewerber starb an Hirnblutungen. Der Ueberfall auf das Heim war ein Racheakt fuer eine Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Rumaenen am Vorabend. Im Juni 1992 verurteilt das Bezirksgericht Rostock einen 18-jaehrigen wegen Koerperverletzung mit Todesfolge und schwerem Landfriedensbruch zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Zwei weitere Angreifer erhalten Bewaehrungsstrafen.

Der 53-jaehrige Kapitaen Gustav Schneeclaus wird am 18. Maerz 1992 in Buxtehude (Niedersachsen) von Skinheads so misshandelt, dass an den Folgen der Verletzungen stirbt. Zuvor hat der Seemann Hitler als "Oesterreicher" und "grossen Verbrecher" bezeichnet. Das Landgericht Stade verurteilt die beiden Taeter Stefan S. (19) und Stephan K. (26) im September des gleichen Jahres zu Haftstrafen von sechs und achteinhalb Jahren.

Der 31-jaehrige Obdachlose Ingo Finnern wird am 19. Maerz 1992 von einem Skinhead in das Becken des Flensburger Hafens gestossen und ertrinkt. Finnern hat sich seinem spaeteren Moerder als Sinti zu erkennen gegeben, nachdem dieser "Auslaender raus" gerufen hat. Das Landgericht Flensburg verurteilt den 21-jaehrigen Sascha D. zu fuenf Jahren Jugendhaft, will aber keinen "direkten Zusammenhang" zwischen den neonazistischen Ansichten des Taeters und der Tat erkennen.

Der 29-jaehrige Vietnamese Nguyen Van Tu stirbt am 24. April 1992 in Berlin durch einen Messerstich in die Lunge. Der 21-jaehrige Taeter gibt an, der rechtsextremen DVU nahezustehen. Mike L. wird am 8. Oktober 1992 vom Landgericht Berlin wegen Koerperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Als Tatmotiv stellt das Gericht Selbstjustiz vor dem Hintergrund fremdenfeindlicher Ressentiments fest.

Der 23-jaehrige Thorsten Lamprecht wird am 9. Mai 1992 bei einem Ueberfall von etwa sechzig Skinheads auf eine Punk-Fete in dem Magdeburger Lokal "Elbterrassen" mit einem Baseballschlaeger getoetet. Wer den jungen Mann erschlagen hat, kann nicht ermittelt werden. Vier Prozesse werden gegen 18 Mittaeter angestrengt. Einer der Haupttaeter, ein 24 Jahre alter Mann aus Wolfsburg, wird im Februar 1995 vom Magdeburger Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt, wegen Landfriedensbruch im besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefaehrlicher Koerperverletzung.

Der 50-jaehrige Emil Wendtland wird am 1. Juli 1992 im Rosengarten in Neuruppin erstochen. Drei Skins verabredeten sich zum "Penner klatschen" und stiessen auf den Obdachlosen. Nachdem sie ihn zusammengeschlagen haben, sticht einer der Taeter mit einem Messer auf den Wehrlosen ein. Im Oktober 1993 verurteilt das Landgericht Potsdam den 20-jaehrigen Haupttaeter Mirko H. wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendhaft. Das Gericht stellt fest, er habe sein Opfer fuer "einen Menschen zweiter Klasse gehalten". Ein Mittaeter erhaelt wegen schwerer Koerperverletzung drei Jahre Jugendhaft.

Der 56-jaehrige Kosovo-Albaner Sadri Berisha wird am 8. Juli 1992 mit einem Baseballschlaeger erschlagen, nachdem sieben Skinheads seine Unterkunft in Ostfildern-Kemnat bei Stuttgart, in der auslaendische Arbeiter leben, gestuermt haben. Das Motiv der Taeter, die sich vorher angetrunken und Hitler-Reden vom Band angehoert haben, lautet: "Polacken klatschen." Lebenslange Haft bekommt Thomas Wede (25), der den toedlichen Schlag ausgefuehrt hat. Die sechs anderen Skinheads werden zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten auf Bewaehrung und neun Jahren verurteilt.

Der 49-jaehrige Obdachlose Dieter Klaus Klein wird am 31. Juli 1992 im Park von Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) von zwei Skinheads zusammengetreten und danach mit einem Kampfmesser niedergestochen. Der Obdachlose, der auf einer Brunnenmauer schlief, war vom Laerm der Skinheads, die auch "Sieg Heil" riefen, aufgewacht und hatte sich den Krach verbeten. Die 17-jaehrigen Taeter Patrick B. und Stefan H. werden 1993 zu Haftstrafen von acht Jahren und drei Monaten beziehungsweise sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.

Ireneusz Szyderski stirbt am 3. August 1992 nach einem Besuch in einem Discozelt in Stotternheim (Thueringen). Als der 24-jaehrige polnische Erntehelfer mit Freunden das Gelaende ueber einen Zaun verlassen will, treten und schlagen drei Ordner, die laut Staatsanwaltschaft Erfurt der Skinheadszene angehoerten, auf ihn ein. Nach der Obduktion erklaert die Staatsanwaltschaft, "massive Schlaege auf Kopf und Ruecken haetten zum Tod gefuehrt". Das Landgericht Erfurt verurteilt den 24jaehrigen Rene K. im November 1993 zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Koerperverletzung mit Todesfolge. Ein 23-Jaehriger und ein 25-Jaehriger erhalten Geldstrafen.

Der 35-jaehrige Obdachlose Frank Boenisch stirbt am 24. August 1992 auf dem Zentralplatz in Koblenz, als der damals 23-jaehrige Skinhead Andy Johann H. (Szenename: "Der deutsche Andy") das ganze Magazin einer grosskalibrigen "Smith & Wesson" auf eine Gruppe von Punks, Obdachlosen und Drogenabhaengigen abfeuert. H., der zur "Deutschen Front Coblenz (DFC)" gerechnet wird, erhaelt zehn Monate nach der Tat vom Landgericht Koblenz wegen Mordes und siebenfachen Mordversuchs eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Der 58jaehrige Guenter Schwannecke wird am 29. August 1992 nachts auf einer Parkbank in Berlin-Charlottenburg von einem Ku-Klux-Klan Anhaenger zusammengeschlagen. Der 22-jaehrige Skinhead hat mit einem Freund zuvor Auslaender bedroht, und dann nach einem kurzen Wortwechsel mit seinem Baseballschlaeger auf den betrunkenen Schwannecke und einen weiteren Obdachlosen eingeschlagen. Er will "seine Aggressionen abreagieren". Guenter Schwannecke stirbt am 7. August 1992 an einem Schaedelbruch. Am 22. Februar 1992 verurteilt das Landgericht Berlin Norman Z. wegen Koerperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft.

Bei einem Ueberfall von Neonazis auf ein Lokal in Geierswalde (Sachsen) in der Nacht zum 11. Oktober 1992 wird die Aushilfskellnerin Waldtraud Scheffler so schwer verletzt, dass sie 13 Tage spaeter stirbt. Scheffler hatte versucht, auf die mit "Sieg Heil"-Rufen eindringenden Skinheads einzureden. Doch ein Neonazi schlug ihr mit voller Wucht eine Holzlatte auf den Kopf. Das Jugendschoeffengericht Bautzen verurteilt den Taeter zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe.

Der 52-jaehriger Obdachlose Rolf Schulze wird im November 1992 bei Lehnin (Brandenburg) von zwei Skinheads getreten, mit Faeusten traktiert, mit einer Propangasflasche geschlagen und mehrmals im Koelpinsee untergetaucht. Spaeter uebergiessen die Taeter die Leiche mit Benzin und zuenden sie an. Vor dem Bezirksgericht Potsdam bekennen sich die Angeklagten zu den verbotenen rechtsextremen Organisationen "Nationale Offensive" und "Nationalistische Front". Die Neonazis, 17 und 18 Jahre, erhalten im Juli 1993 Jugendstrafen von neun und sieben Jahren.

Zwei arbeitslose Skinheads toeten am 13. November1992 in Wuppertal den 53-jaehrigen Karl Hans Rohn, weil der sich ihnen gegenueber an der Theke eines Wuppertaler Lokals als Jude ausgegeben hatte. Am 7. Februar 1994 verurteilt eine Wuppertaler Jugendstrafkammer die beiden Skins und den Gastwirt, der zu der Tat angefeuert hatte, wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes und gefaehrlicher Koerperverletzung zu 14, zehn und acht Jahren Haft. Das Gericht sagte in seiner Urteilsbegruendung ueber die beiden Skinheads, sie haetten sich "so mit rechtsradikalem Gedankengut vollgesaugt, dass sie in einem entscheidenden Moment nach rechtsradikalem Muster handelten".

Der 27-jaehrige Silvio Meier aus der Ost-Berliner Hausbesetzerszene, wird am 21. November 1992 im Berliner U-Bahnhof Samariterstrasse niedergestochen. Meier hat zuvor einen Aufnaeher "Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein" beanstandet. Die Jugendstrafkammer des Kriminalgerichts Berlin-Moabit verurteilt Sandro S. am 2. Oktober 1993 in einem Jugendstrafverfahren wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Die Mitangeklagten, der 18- jaehrige Sven M. und der 17-jaehrige Alexander B., erhalten Freiheitsstrafen von dreieinhalb Jahren bzw. acht Monaten auf Bewaehrung.

In der Nacht zum 23. November 1992 kommen Yeliz Arslan und Ayse Yilmaz bei einem Anschlag in Moelln ums Leben. Die beiden Maedchen, 10 und 14 Jahre alt, verbrennen im Kinderzimmer. Rechtsextreme haben zwei Mehrfamilienhaeuser in der schleswig-holsteinischen Stadt in Brand gesetzt, die von tuerkischen Familien bewohnt werden. Das Oberlandesgericht Schleswig erkennt am 8. Dezember 1993 auf Mord und schwere Brandstiftung und verurteilt beide Taeter zu lebenslanger Haft beziehungweise zur hoechstmoeglichen Jugendstrafe von zehn Jahren.

Hans-Jochen Lommatsch wird am 18. Dezember 1992 in Oranienburg erschlagen. Der 51-jaehrige Baumaschinist will vor dem Schlafengehen nach seinem neuen Auto gucken. Auf dem Parkplatz trifft er auf zwei Skinheads aus der rechten Szene, die ihn "grundlos" angreifen, wie das Gericht feststellt. Es haette "jeden anderen treffen koennen", sagt der 26-jaehrige Jens Sch. auf die Frage nach einem Motiv. Der mehrfach Vorbestrafte hat sein Opfer mit Faustschlaegen und Tritten getoetet. Das Bezirksgericht Potsdam verurteilt Jens Sch. im Oktober 1993 zu acht Jahren Haft wegen Totschlags.

Sahin Calisir stirbt am fruehen Morgen des 27. Dezember 1992 auf der Autobahn 57 bei Meerbusch. Sein Wagen ist zuvor von Klaus E., einem polizeibekannten Hooligan aus Solingen, verfolgt und gerammt worden. Der 20-jaehrige Tuerke und zwei tuerkische Begleiter fluechten dann aus Angst auf die Strasse. Sahin Calisir wird von einem Auto erfasst. Das Schoeffengericht Neuss kann kein auslaenderfeindliches Motiv fuer die Verfolgungsjagd erkennen. Es verurteilt den 23-jaehrigen Klaus E. im Oktober 1993 wegen fahrlaessiger Toetung zu 15 Monaten Haft.

Am 18. Januar 1993 geraten fuenf Jugendliche im thueringischen Arnstadt mit dem Parkwaechter Karl Sidon in Streit. Die der "Babyskin-Szene" zugehoerigen Jugendlichen verpruegeln den 45-Jaehrigen, mit dem sie mehrfach Auseinandersetzungen gehabt haben. Anschliessend schleifen sie ihr regloses Opfer auf die viel befahrene Bahnhofstrasse. Mehrere Autos ueberrollen den Mann. Im Krankenhaus stirbt er an den Verletzungen. Zwei der Jugendlichen, 15 und 16 Jahre alt, verurteilt das Erfurter Bezirksgericht im August 1993 zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Der 22-jaehrige Mike Zerna wird bei einem Ueberfall von rechten Skinheads auf linke Jugendliche am 19. Februar 1993 in Hoyerswerda zusammengeschlagen. Die Angreifer, darunter drei wegen fremdenfeindlicher Gewalttaten Vorbestrafte, haben mit "Schlagt die Zecken tot"-Rufen auf Konzertbesucher und den Fahrer der Band eingepruegelt. Dann kippen sie ein Auto auf den am Boden liegenden Mike Zerna. Er stirbt sechs Tage spaeter. Das Landgericht Bautzen verurteilt im Juli 1994 zwoelf Tatbeteiligte im Alter von 19 bis 25 Jahren zu Bewaehrungs- und Haftstrafen bis zu vier Jahren.

Der Tuerke Mustafa Demiral stirbt am 9. Maerz 1993 in Muelheim/Ruhr nach einer Auseinandersetzung mit zwei Deutschen. Laut Essener Staatsschutz haetten die Jugendlichen den herzkranken Tuerken angemacht, der haette sich daraufhin gewehrt, einen der jungen Maenner verpruegelt, woraufhin der zweite eine Gaspistole zog und sie dem Tuerken aus einiger Entfernung an den Kopf hielt. Der Tuerke haette sich hierueber so aufgeregt, dass er zwar noch 50 Meter weitergehen konnte, dort aber zusammenbrach. Beide Taeter waren "Republikaner". Beide Taeter werden wegen Koerperverletzung mit Todesfolge zu je vier Jahren Haft verurteilt.

Der 18 Jahre alte Hans-Peter Zarse wird am 12. Maerz 1993 in der Naehe von Uelzen (Niedersachsen) von seinem Skinhead-Kumpan erstochen. Bei einer gemeinsamen Fahrt ist das Moped wegen eines Motorschadens liegen geblieben. Es kommt zum Streit ueber die Panne. Bei der auch handgreiflich gefuehrten Auseinandersetzung fuehlt sich der Taeter, laut Landgericht Lueneburg Anfuehrer einer rechtsextremen Skinhead-Gruppe, "in seinem Dominanzstreben und seiner Ehre beeintraechtigt". Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von fuenf Jahren.

Der Wehrpflichtige Matthias Lueders erhaelt bei einem Ueberfall von 40 rechten Skinheads auf eine Diskothek in Obhausen am 24. April 1993 zwei Schlaege auf den Kopf. Zwei Tage spaeter stirbt der 23-Jaehrige. Die Diskothek gilt als "linker Treffpunkt". Der "blitzartige Angriff" ist eine Racheaktion. Laut Urteil war die Polizei vorab informiert. Im Februar 1994 verurteilt das Landgericht Halle in einem Prozess gegen vier Angreifer einen 20-jaehrigen Skinhead wegen gemeinschaftlicher Koerperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren.

Der Motorradfahrer Jeff Dominiak, deutsch-aegyptischer Hauptdarsteller im Defa-Film "Bockshorn", wird am 26. Mai 1993 bei Waldeck von einem betrunkenen Skinhead aus der rechten Szene mit einem gestohlenen Auto ueberfahren. Ungeklaert bleibt, ob der Taeter das 25-jaehrige Opfer aus seiner Nachbarschaft gekannt und dessen Motorrad absichtlich gerammt hat. Das Kreisgericht Koenigs Wusterhausen verurteilt den 17-jaehrigen Daniel K. im November 1993 unter anderem wegen fahrlaessiger Toetung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Auf das Haus der in Solingen lebenden Familie Genc wird am 29. Mai 1993 ein Brandanschlag veruebt. Dabei sterben fuenf Familienmitglieder: Guersuen Ince (27), Hatice Genc (18), Gueluestan Oeztuerk (12), Huelya Genc (9), Saime Genc (4). Am 13.10.1995 verurteilt ein Strafsenat des Duesseldorfer Oberlandesgerichts vier junge Solinger, die zur Tatzeit 16, 17, 20 und 23 Jahre alt waren, wegen auf Auslaenderhass basierenden fuenffachen Mordes, 14-fachen Mordversuchs und besonders schwerer Brandstiftung zu einmal 15 und dreimal zehn Jahren Haft.

Zwei junge Rechtsextremisten quaelen am 5. Juni 1993 in Fuerstenwalde (Brandenburg) den Obdachlosen Horst Hennersdorf zu Tode. Der 37- Jaehrige wird auf einem Anwesen stundenlang misshandelt. Mehrere Zeugen beobachten die Tat, greifen aber nicht ein. Laut Landgericht Frankfurt (Oder) sind die Skinheads der rechten Szene zuzuordnen, doch habe es fuer die Toetung kein Motiv gegeben. Das Gericht verurteilt die Taeter wegen schwerer Koerperverletzung mit Todesfolge zu acht beziehungsweise fuenf Jahren Haft.

Am 16. Juli 1993 traktiert ein 18-jaehriger rechtsradikaler, einschlaegig vorbestrafter Skinhead in Marl einen 33 Jahre alten Obdachlosen mit Faustschlaegen und Fusstritten gegen Koerper und Kopf. Dabei beschimpft er ihn als "Du Judensau". Das Opfer stirbt Wochen spaeter, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Im Prozess befindet das Gericht, dass "ein ursaechlicher Zusammenhang zwischen dem Tatgeschehen und dem Tod nicht feststellbar" sei. Nicht die Verletzungen, sondern die Hirnerkrankung des Opfers haetten die Blutung ausgeloest und den Tod herbeigefuehrt. Deshalb wird der Taeter vom Landgericht Essen am 3. Maerz 1994 lediglich wegen gefaehrlicher Koerperverletzung zu einer Bewaehrungsstrafe verurteilt.

Der Arbeitslose Hans-Georg Jakobson wird am 28. Juli 1993 bei Strausberg nachts von drei rechten Skinheads aus einer fahrenden S- Bahn gestossen und stirbt. Die Angreifer schlagen und treten auf den schlafenden 35-Jaehrigen ein. Als sie bei ihm kein Geld finden, soll Jakobson einen "Denkzettel" erhalten. Das Landgericht Frankfurt/Oder bescheinigt dem 20-jaehrigen einschlaegig vorbestraften René B. erhebliche kriminelle Energie. Er wird im Januar 1994 wegen Mordes zu acht Jahren Jugendhaft, die 17- und 18-jaehrigen Mittaeter zu sechsjaehrigen Jugendstrafen verurteilt.

Der 19-jaehrige Gambier Kolong Jamba wird am 7. Dezember 1993 im Eilzug von Hamburg nach Buchholz erstochen. Der 54-jaehrige Wilfried S. rammt ihm ein Messer in den Bauch, weil er sich durch den Asylbewerber gestoert fuehlt. Das Landgericht Stade verurteilt S. im Maerz 1997 wegen "Totschlag in einem minderschweren Fall" zu zwei Jahren Haft, auf drei Jahre zur Bewaehrung ausgesetzt. Die Richter schliessen Auslaenderhass als Motiv aus, obwohl Kollegen bestaetigen, dass S. Schwarzafrikaner als "Teerpappe" oder "Bimbos" bezeichnet hatte.

In der Nacht zum 28. Mai 1994 geraten Skinheads, die eine Wohnung in einem Haus in der Luetzner Strasse in Leipzig besetzt haben, mit einem Mieter in Streit. Sechs der Jugendlichen verpruegeln und treten den 43- jaehrigen Leipziger zu Tode. 1995 verurteilt das Leipziger Landgericht den 18-jaehrigen Hauptangeklagten wegen versuchten Totschlags und schwerer Koerperverletzung zu fuenf Jahren Haft. Die fuenf Mittaeter kommen mit niedrigeren Haft- und Bewaehrungsstrafen davon.

Am 23. Juli 1994 abends erwuergen vier Skinheads (17-21) die 32-jaehrige Berlinerin Beate Fischer und legen sie an die Muelltonne. Die Frau ist den dreien zunaechst freiwillig in eine Wohnung gefolgt. Dem Gericht zufolge hat die Frau dort freiwillig Sex mit allen gehabt, nach einer Misshandlung aber gehen wollen. Die Skinheads verwehren das und vergewaltigen sie mehrfach. Sie toeten sie, um die Straftaten zu verdecken. Das Gericht verhaengt lebenslange Haft fuer den 21-Jaehrigen, neun und zehn Jahre Jugendstrafe fuer die Anderen. Der Richter: "Die Neonazis haben nach ihrer Wolfsmoral Sex als die Buehne ihrer Macht benutzt."

In der Nacht zum 26. Juli 1994 ertrinkt in Berlin der polnische Bauarbeiter Jan W.in in der Spree. Der 45-Jaehrige und ein 36-jaehriger Landsmann sind nach einem Streit mit einer Gruppe junger Deutscher ins Wasser getrieben und gewaltsam daran gehindert worden, ans Ufer zu schwimmen. Eine Polizeistreife hoert die Rufe "Polacken, verpisst Euch!" und "Lasst den Polen nicht raus". Das Gericht kann keine auslaenderfeindlichen Motive erkennen. Die Rufe haetten lediglich auf die Auslaendereigenschaft der Opfer angespielt. Im Mai 1995 werden vier 19- bis 25-jaehrige Maenner und zwei 16- und 17-jaehrige Maedchen wegen Koerperverletzung mit Todesfolge zu Bewaehrungs- und Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren verurteilt.

Der Radfahrer Gunter Marxwird von vier Skinheads am 6. August 1994 nachts in Velten von seinem Fahrrad gestossen und getreten. Die Taeter im Alter von 18 und 19 Jahren sind zu einem Raubzug aufgebrochen. Als Reaktion auf die Antwort ihres Opfers, er habe kein Geld dabei, erschlaegt Maik L. den 42-Jaehrigen mit einem schweren Schraubenschluessel. Die Polizei findet bei einer Hausdurchsuchung bei Maik L. einen Baseballschlaeger mit Hakenkreuz und der Aufschrift "Sieg Heil". Fuer die Staatsanwaltschaft Neuruppin ist der Tod von Gunter Marx ein "normaler Raubmord" ohne rechte Motive. Im Mai 1995 wird der 18-Jaehrige vom Landgericht wegen Mordes und Raub in drei Faellen zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt.

Der Obdachlose Horst Pulter wird in der Nacht zum 5. Februar 1995 im Stadtpark von Velbert erstochen. Eine siebenkoepfige Gruppe von 16- bis 24jaehrigen Rechtsextremisten will "Penner klatschen" und stoesst auf den 65-Jaehrigen. Er wird mit Tritten gequaelt, der 22-jaehrige Peter D. versetzt dem Obdachlosen einen toedlichen Messerstich. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal bezeichnet die Tat als "menschenverachtend und kaltbluetig". Am "nationalsozialistischen Hintergrund" bestehe kein Zweifel. Im November 1995 verurteilt das Jugendschoeffengericht Mettmann sechs Angreifer zu Freiheits- und Bewaehrungsstrafen. Peter D. wird im Dezember 1995 vom Schwurgericht Wuppertal zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Bei einem Ausflug zu einem saechsischen Stausee am 25. Mai 1995 wird der 24-jaehrige Bundeswehrsoldat Peter T. von Skinheads zusammengeschlagen. Er stirbt neun Tage spaeter an seinen Kopfverletzungen. Vor dem Angriff hat die etwa 20-koepfige Taeterclique Pakistani angegriffen. Das Landgericht Chemnitz verurteilt acht Angeklagte zu Strafen zwischen zehn Monaten auf Bewaehrung und drei Jahren zehn Monaten. Wer aus der Clique Peter T. getoetet hat. laesst sich nicht ermitteln.

Am 15. Maerz 1996 wird der 26-jaehrige Martin Kemming in Dorsten-Rhade von dem Neonazi Thomas Lemke aus Gladbeck erschossen. Kemming galt Lemke als "Verraeter", weil der Aussteiger aus der rechten Szene ihn wegen Bedrohung angezeigt und gegen ihn ausgesagt hat. Einen Monat vorher erstach Lemke die 23-jaehrige Patricia Wright aus Bergisch- Gladbach. Sie war ihm wegen eines "Nazis raus"-Aufnaehers auf ihrer Jacke auf der Strasse aufgefallen. Sein erstes Opfer hatte er im Juli 1995 gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefaehrtin getoetet. Die 25- jaehrige Dagmar Kohlmann musste sterben, damit Thomas Lemke sich sicher fuehlen konnte. Der Odin-Juenger wurde zu diesem Zeitpunkt bereits mit Haftbefehl gesucht. Der wegen Brandstiftung in einem von Tuerken bewohnten Haus, Koerperverletzung, Volksverhetzung und illegalem Waffenbesitz vorbestrafte 27-Jaehrige war u.a. Mitglied der verbotenen Wiking Jugend und Freiheitlich Deutschen Arbeiterpartei (FAP). In seiner Wohnung fand die Polizei u.a. auch sogenannte Anti-Antifa- Feindlisten mit Namen und Adressen politischer Gegner. Trotzdem legten sich Ermittler und Staatsanwaltschaft schon wenige Monate nach Lemkes Festnahme auf eine sexuelle Motivation fuer die Morde fest. Im Maerz 1997 wird Thomas Lemke von der Schwurgerichtskammer des Essener Landgerichts wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft und anschliessender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Bianca W. muss wegen Mordes sechs Jahre ins Gefaengnis.

Der 48-jaehrige Busfahrer Klaus Peter Beerwird in der Nacht zum 7. September 1995 im bayerischen Amberg von den Skinheads Richard L. und Dieter M. in die Vils geworfen und ertrinkt. Die Skinheads wollen ihrem homosexuellen Opfer "einen Denkzettel verpassen". Das Landgericht Amberg verurteilt die Taeter am 29. April 1998 in zweiter Instanz wegen Totschlag zu zwoelf Jahren und acht Jahren Haft. Beide kommen aus rechtsradikalen Kreisen.

Der 23 Jahre alte Punk Sven Beuter wird am 15. Februar 1996 in Brandenburg/Havel von einem Skinhead so schwer geschlagen und getreten, dass er fuenf Tage spaeter stirbt. An dem schmaechtigen, schon frueher von Skinheads ueberfallenen Opfer laesst der Taeter seinen Hass auf "Zecken" ab, wie Linke und Punks von der rechten Szene genannt werden. Der rechtsextreme Hintergrund der Tat wird von Polizeipraesidium und Staatsanwaltschaft Potsdam acht Monate lang verschwiegen. Das Landgericht Potsdam wertet das Verbrechen nicht als Mord, da dem Taeter niedere Beweggruende "nicht mit der noetigen Sicherheit" nachgewiesen werden koennten. Der Skinhead erhaelt siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags.

"Aus Lust und Spass", so das Landgericht Leipzig in seiner Urteilsbegruendung, toeten drei junge Maenner am 8. Mai 1996 den 43- jaehrigen Leipziger Bernd G. Die drei der rechten Szene zugerechneten Taeter, 27, 24 und 21 Jahre alt, haben den Geschaeftsmann nach einer Sauftour auf offener Strasse in Leipzig-Wahren zusammengeschlagen und erstochen. Die Leiche versenken sie im Ammelshainer See, wo sie eine Woche spaeter gefunden wird. Nach einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wird der Haupttaeter Rainer S. zu vierzehneinhalb Jahren wegen Mordes, die beiden Komplizen zu acht und zehn Jahren Gefaengnis verurteilt.

Der 44-jaehrige Elektriker Werner Weickum wird am 19. Juli 1996 am Bahnhof von Eppingen (Baden-Wuerttemberg) von einer rechtsgerichteten Jugendbande ueberfallen, ausgeraubt und zu Tode misshandelt. Im Juli 1997 verurteilt das Heilbronner Landgericht zwei 23 Jahre alte Mitglieder der Bande zu lebenslanger Haft. Die uebrigen acht Angeklagten im Alter zwischen 16 und 21 Jahren erhalten Jugendstrafen bis zu achteinhalb Jahren wegen Mordes, Beihilfe oder unterlassener Hilfeleistung.

Der 34-jaehrige Andreas Goetz wird am 1. August 1996 in Eisenhuettenstadt von sechs Jugendlichen zu Tode getrampelt. Die Taeter im Alter von 17 bis 21 Jahren, darunter zwei Frauen, hatten ihr Opfer wahllos ausgesucht. In zweiter Instanz verurteilt das Landgericht Frankfurt/ Oder den 18-jaehrigen Haupttaeter Rico B. im Mai 1995 wegen erpresserischen Menschenraubs und raeuberischer Erpressung mit Todesfolge zu siebeneinhalb Jahren Jugendhaft. Die Mittaeter erhalten Jugendhaftstrafen zwischen drei und vier Jahren.

Der 30-jaehrige Achmed Bachir wird am 23. Oktober 1996 in Leipzig vor einem Gemuesegeschaeft erstochen. Er wollte deutschen Kolleginnen beistehen, die von zwei Skinheads attackiert und als "Tuerkenschlampen" beschimpft worden waren. Im November 1997 verurteilt das Landgerichts Leipzig Daniel Z. (20) wegen Mordes und schwerer Koerperverletzung zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Sein 19-jaehriger Mittaeter Norman E. erhaelt wegen Beihilfe zum Totschlag viereinhalb Jahre Jugendhaft.

Der Vietnamese Phan Van Toauwird am 31. Januar 1997 am Bahnhof von Fredersdorf (Brandenburg) von einem Deutschen hochgehoben und mit dem Kopf nach unten auf den Betonboden geworfen. Das 42-jaehrige Opfer stirbt drei Monate spaeter. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) klagt den Taeter wegen Mordes an und bescheinigt ihm "Auslaenderhass" als Motiv. Im Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) aeussert der Schlaeger auch rassistische Parolen wie "Fidschis raus aus Deutschland". Dennoch war nach Ansicht der 5. Strafkammer die Tat "nicht von Auslaenderfeindlichkeit getragen". Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, ein Mittaeter erhaelt ein Jahr auf Bewaehrung wegen gefaehrlicher Koerperverletzung.

Der 17-jaehrige Punk Frank Boettcher wird am 8. Februar 1997 in Magdeburg von einem Gleichaltrigen mit Springerstiefeln getreten; als das Opfer am Boden liegt, stoesst der Taeter ihm mit einem Butterfly- Messer mehrmals in den Ruecken. Boettcher stirbt im Krankenhaus. Das Magdeburger Landgericht verurteilt den 17-jaehrigen Taeter, eine Randfigur der rechtsextremen Skinhead-Szene in Magdeburg, im Juni 1997 zu sieben Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags.

Der 37 Jahre alte Italiener Antonio Melis wird am 13. Februar 1997 in Caputh (Brandenburg) von einem jungen Deutschen in der Havel ertraenkt. Zuvor hat dieser gemeinsam mit einem aelteren Kumpan das Opfer durch Schlaege und Tritte schwer misshandelt. Polizei, Staatsanwaltschaft und Landgericht Potsdam koennen kein fremdenfeindliches Motiv erkennen, obwohl mehrere Zeugen den Medien von rassistischen Spruechen des aelteren Taeters berichten die noch zugenommen haetten, als seine Freundin zu einem auslaendischen Kollegen von Antonio Melis wechselte. Das Gericht verurteilt den aelteren Schlaeger zu 13 Jahren Haft, der juengere erhaelt acht Jahre Jugendstrafe.

Der Berliner Neonazi Kay Diesner erschiesst am 23. Februar 1997 auf dem Autobahn-Parkplatz Roseburg (Schleswig-Holstein) den Polizisten Stefan Grage. Sein Kollege wird von dem Rechtsextremisten schwer verletzt. Diesner befindet sich auf der Flucht, nachdem er vier Tage zuvor in Berlin-Marzahn den Buchhaendler Klaus Baltruschat angeschossen hat. Das Landgericht Luebeck verurteilt den Neonazi in zwei Verfahren jedes Mal wegen Mordes zu lebenslanger Haft und bescheinigt ihm eine besondere Schwere der Schuld. Die Strafkammern sagen in ihren Urteilen, in den Taten des Neonazis komme die "niedrigste Stufe menschlicher Gesinnung" beziehungsweise eine "grundsaetzlich menschenfeindliche Gesinnung" zum Ausdruck.

Nach einem Polterabend der rechten Szene ersticht ein Neonazi in der Nacht zum 17. April 1997 in Berlin-Treptow die zwei "Kameraden" Olaf Schmidkeund Chris Danneil. Angeblich ging dem Gewaltexzess ein banaler Streit voraus: Der aus Berlin stammende Taeter und ein Kumpan konnten sich mit den beiden Neonazis aus Sachsen-Anhalt nicht einigen, wann die rechtsextremistische FAP vom Bundesinnenminister verboten worden war. Das Landgericht Berlin verurteilt den Messerstecher zu 14 Jahren Haft, der Mittaeter bekommt zweieinhalb Jahre.

Vier Maenner entfuehren am 22. April 1997 in Sassnitz (Ruegen) den Arbeitslosen Horst Gens. Der 50 Jahre alte Mann wird geschlagen und in einen Strassengraben geworfen. Die Taeter kommen spaeter nochmal vorbei und erschlagen G. mit einem 30 Kilogramm schweren Stein. Der Staatsanwaltschaft Stralsund berichten die 18 bis 29 Jahre alten Taeter, sie haetten "Assis klatschen" wollen. Das Landgericht Stralsund verurteilt die Schlaeger zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und zehn Jahren.

Der arbeitslose Augustin Blotzki wird am 8. Mai 1997 in Koenigs Wusterhausen (Brandenburg) von jungen Rechtsextremisten zu Tode gepruegelt. Die Taeter ueberfallen den 59-Jaehrigen zwei Mal innerhalb weniger Stunden in seiner Wohnung. Der Mann wird gepruegelt und wegen seines Namens als "Bulgarensau" und "Auslaenderschwein" beschimpft. Das Landgericht Potsdam verurteilt drei Taeter wegen Mordes zu Haftstrafen zwischen achteinhalb und 14 Jahren. Zwei Jugendliche erhalten vier beziehungsweise sechseinhalb Jahre wegen Koerperverletzung mit Todesfolge. Die Strafkammer bescheinigt den Taetern Hass, Menschenverachtung und eine diffuse Auslaenderfeindlichkeit.

Der 39-Jaehrige Mathias Sch. wird am 23. September 1997 in Cottbus von dem 19-jaehrigen Skinhead Reinhold K. erstochen. Sch. hatte seinen Moerder als "Nazi-Sau"; bezeichnet. Vier Tage spaeter toetet der Skin den 46-jaehrigenGeorg V.; das Motiv sind geringfuegige Geldschulden. Der Verfassungsschutz nennt K. einen "extrem aggressiven Einzelgaenger, der seine rechtsextremistischen Ansichten offen kundtat". Das Landgericht Cottbus will von einem rechtsradikalen Hintergrund nichts wissen. K wird am 24. Maerz 1998 wegen zweifachen Totschlags zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt.

Josef Anton Gera stirbt am 17.Oktober 1997 mit 59 Jahren an schweren inneren Verletzungen. Der 26-jaehrige Skinhead Patrik K. und der 35-jaehrige Uwe K. hatten dem Rentner drei Tage zuvor mit einem Stahlrohr toedliche Verletzungen zugefuegt. Vor seinem Tod beschreibt Gera seine Moerder: "Vier Rechtsradikale". Vor der Tat hatten sich die beiden durch Sieg-Heil-Rufe bemerkbar gemacht. Das Landgericht Bochum verurteilt die Taeter im Fruehjahr 1998 zu fuenf und sechs Jahren Haft wegen Koerperverletzung mit Todesfolge.

Die 14-jaehrige Jana Georgi aus der thueringischen Kleinstadt Saalfeld wird am 26. Maerz 1998 auf offener Strasse von einem 15-Jaehrigen erstochen, der kurz zuvor aus einer psychiatrischen Einrichtung entlassen worden ist. Als Motiv gibt der Jugendliche Rache fuer die Beschimpfung als "Fascho" an. Die Staatsanwaltschaft verneint einen politischen Hintergrund. Der Junge sei ein "Einzelgaengertyp", der zwar gern Mitglied einer rechten Szene waere, dort aber nicht akzeptiert wuerde.

Der portugiesische Zimmermann Nuno Lourenco wird im Juli 1998 in Leipzig brutal niedergeschlagen; er stirbt am 29. Dezember 1998 in Portugal. Die Taeter: acht junge Maenner zwischen 15 und 20 Jahren, die nach der WM-Niederlage deutscher Fussballer gegen Kroatien "Auslaender klatschen" wollten. Das Landgericht Leipzig erkennt im September 1999 auf "Koerperverletzung mit Todesfolge" und verurteilt den Haupttaeter, einen Elektro-Lehrling, zu vier Jahren Haft, die Mitangeklagten erhalten Bewaehrungsstrafen.

Der 28-jaehrige Asylbewerber Farid Guendoul (alias Omar Ben Noui) wird in der Nacht zum 13. Februar 1999 in Guben (Brandenburg) von Rechtsextremisten gejagt. In seiner Panik tritt der Algerier in eine Glastuer und zieht sich toedliche Schnittverletzungen zu. Im Juni 1999 beginnt am Landgericht der Prozess gegen elf Tatverdaechtige, eine Ende der Hauptverhandlung ist fruehestens im kommenden Oktober zu erwarten. Einige Angeklagte beteiligen sich an der Schaendung des in Guben aufgestellten Gedenksteins fuer Farid Guendoul.

Drei rechtsradikale 17-, 20- und 21-jaehrige Hooligans greifen am 17. Maerz 1999 aus Langeweile in der Duisburger Innenstadt den Fruehrenter Egon Effertz an und treten ihn tot. In dem Prozess vor einer Duisburger Jugendstrafkammer bekennen sie sich gemeinschaftlich zu ihren rechtsradikalen Ideen. Am 3. September 1999 wird Haupttaeter Oliver P. wegen Mordes zu lebenslanger Haft, seine beiden Mittaeter wegen gefaehrlicher Koerperverletzung und Totschlags zu zehn und acht Jahren Haft verurteilt.

Ein 44-jaehriger Mann, bekannt als "Dorforiginal" und "Hippie", aus dem niedersaechsischen Eschede wird am 9. August 1999 von einem 18-jaehrigen Berufslosen und einem 17-jaehrigen Gymnasiasten mit Springerstiefeln zu Tode getrampelt. Er hatte die beiden wiederholt aufgefordert, "den Scheiss mit dem Skinhead-Gehabe" zu lassen. Das Lueneburger Landgericht, das im Januar 2000 fuenfjaehrige Jugendstrafen verhaengt, meint, die Tat sei nicht politisch motiviert gewesen.

Der 35-jaehrige Mosambikaner Carlos Fernando wird am 15. August 1999 in Kolbermoor (Bayern) totgepruegelt. Der Taeter Roman G. (31) hatte sich darueber aufgeregt, dass das Auto seiner Freundin von Afrikanern zugeparkt worden sei. Das Landgericht Traunstein verurteilt G. am 16. Mai 2000 wegen Koerperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft ohne Bewaehrung. Das Gericht sah Auslaenderhass nicht als zentrales Motiv an. Die Nuernberger Nachrichten zitieren G. mit den Worten: "Die Drecksneger gehoeren alle totgeschlagen".

Der 38 Jahre alte Sozialhilfeempfaenger Kurt Schneider wird in der Nacht zum 6. Oktober 1999 von vier Skinheads in Berlin-Lichtenberg zu Tode gequaelt. Das Landgericht Berlin verurteilt im April 2000 zwei 23- jaehrige, einschlaegig vorbestrafte Taeter zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Die beiden anderen Angeklagten, 18 und 19 Jahre alt, werden nach Jugendstrafrecht zu acht und achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Richter sagt zwar, es habe sich nicht um ein rechtsradikales Delikt gehandelt, verweist aber auf die Gesinnung der Skinheads.

Am 1. November 1999 erschiesst der 16-jaehrige Martin Peyerlin Bad Reichenhall (Bayern) vier Menschen: seine Schwester Daniela Peyerl (18), Karl-Heinz Lietz (54), Horst Zillenbiller (60) und dessen Frau Ruth Zillenbiller (59). Anschliessend toetet der Amokschuetze sich selbst. Die Polizei entdeckt bei der Durchsuchung des Zimmers von Martin Peyerl aufgemalte Hakenkreuze, Hitlerbilder, Gewaltvideos, rechtsextreme CDs und auslaenderfeindliche Parolen in einem Heft fuer Notizen. Laut Staatsanwaltschaft Traunstein ist das Motiv des Jugendlichen unklar, es liege eben "in der Persoenlichkeit des Taeters". Von Rechtsextremismus koenne keine Rede sein; denn Peyerl habe als "verschlossen und auffaellig" gegolten.

Vier Rechtsextremisten ueberfallen im Berliner Bezirk Pankow in der Nacht zum 25. Mai 2000 den Sozialhilfeempfaenger Dieter Eich. Der 60- Jaehrige wird in seiner Wohnung zusammengeschlagen und erstochen. Als Motiv nennen die "einen Assi klatschen". Polizei und Staatsanwaltschaft teilen erst drei Monate nach dem Verbrechen mit, dass die Taeter der rechten Szene zuzuordnen sind.

Der 22-jaehrige Falko Luedtke wird am 31. Mai 2000 in Eberswalde von einem Angehoerigen der rechten Szene vor ein Taxi gestossen und ueberfahren. Laut Zeugenaussagen hatte der Punk den 27-jaehrigen Mike B. zuvor wegen dessen Hakenkreuz-Taetowierung kritisiert. Mike B. raeumt bei der Vernehmung ein, Falko Luedtke bei einer Pruegelei auf die Strasse geschubst zu haben, leugnete aber jegliche politische Motivation und Vorsatz. Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder geht nicht von einem politischen Hintergrund aus. Mike B. sitzt wegen Koerperverletzung mit Todesfolge in Untersuchungshaft.

Der 39-jaehrige Mosambikaner Alberto Adriano wird am 14. Juni 2000 in Dessau von drei Neonazis erschlagen. Das Oberlandesgericht Halle verurteilt den 24-jaehrigen Enrico H. am 30. September zu lebenslanger Haft. Der 16-jaehrige Christian R. und der gleichaltrige Frank M. erhalten eine Haftstrafe von jeweils neun Jahren. Frank M. sagt waehrend der Verhandlung: "Ich hab den Neger getreten, weil ich ihn hasse".

Der Obdachlose Klaus-Dieter Gerecke wird in der Nacht zum 24. Juni 2000 in Greifswald erschlagen. Als Tatverdaechtige nimmt die Polizei einen 20-jaehrigen Mann und zwei 18 Jahre alten Frauen fest. Sie sollen von dem Obdachlosen Bier und Geld verlangt haben. Die drei Tatverdaechtigen werden der rechten Szene zugeordnet.

Am 9. Juli 2000 ueberfallen fuenf Rechtsextremisten in Wismar den Obdachlosen Juergen S., um ihn zu berauben. Der 52-Jaehrige wird mit Schlaegen und Tritten so schwer misshandelt, dass er kurze Zeit spaeter seinen Verletzungen erliegt. Laut Polizei handelt es sich bei den gestaendigen Taetern um Rechtsextremisten. Dennoch kann die Toetung des Obdachlosen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Schwerin nicht als rechtsextreme Tat gewertet werden.

Der 51 Jahre alte Obdachlose Norbert Plath wird am 27. Juli 2000 in Ahlbeck (Vorpommern) von vier jungen Rechtsextremisten zu Tode gepruegelt. In den Vernehmungen bei der Polizei nennen die Taeter ihr Motiv: "Hass auf Obdachlose". Einer sagt, "Asoziale und Landstreicher gehoeren nicht ins schoene Ahlbeck."