Berliner Zeitung, 21.09.2000 Brüssel empfiehlt Mindestnormen für Asylverfahren Ziel: Schnellere Entscheidung BRÜSSEL, 20. September. Die Europäische Kommission hat am Mittwoch Mindestnormen für Asylverfahren in allen Mitgliedsländern der Union vorgeschlagen. Damit will sie die Verfahren zur Anerkennung von Flüchtlingen verkürzen und vereinheitlichen. Die Mitgliedsländer sollen ihre eigenen Verfahren beibehalten können, solange sie nicht die neuen Standards unterschreiten. Zu diesen Standards gehört das Recht von Asylbewerbern auf einen Rechtsbeistand, auf eine persönliche Anhörung und auf ein Berufungsverfahren gegen eine Ablehnung. Flüchtlinge sollen jedoch nur in zwei Instanzen auf eine Überprüfung ihrer Ablehnung klagen dürfen. Nach dem Vorschlag dürfen die EU-Mitglieder außerdem besondere Regeln für so genannte offensichtlich unbegründete Asylfälle einführen, wie sie in Deutschland bereits gelten. Dies betrifft Entscheidungen über sichere Herkunftsstaaten und das Flughafenverfahren, bei dem Flüchtlingen unter bestimmten Umständen noch an der Grenze die Einreise verweigert wird. Mit dem Vorschlag der Kommission müssen sich nun der Ministerrat sowie das Europäische Parlament befassen. (dpa)
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