taz 23.9.2000

KEIN BLEIBERECHT FÜR OPFER RECHTER GEWALT

Keine Einzelfälle

Ungeduldig wartet Salah El-Nemr in einem Armenviertel von Kairo darauf, vielleicht mal zurückzukehren und seine Freundin im brandenburgischen Elsterwerda heiraten zu dürfen. Der 37-jährige Ägypter hatte dort eine Pizzeria aufgebaut, die durch einen rechtsradikalen Brandanschlag zerstört wurde. Durch den Wegfall der von ihm geschaffenen Arbeitsplätze sei seine Aufenthaltsgenehmigung erloschen, argumentierte das brandenburgische Innenministerium - er müsse gehen. Bundestagspräsident Thierse protestierte: Damit werde der Wille der Täter vollzogen. Recht hat er. Und doch war die Entscheidung korrekt - das Ausländergesetz lässt hier kaum Spielraum.

Ängstlich wartet Khaled Bensaha in einem Asylheim darauf, dass seine Panikattacken endlich aufhören. Der Algerier war in Guben von Neonazis durch die Straßen gehetzt worden. Eine ärztliche Behandlung seines Traumas sei dringend nötig, argumentierten seine Betreuer. Doch das Brandenburger Innenministerium lehnte eine Aufenthaltsverfestigung ab. Jemand, der hier traumatisiert wurde, sei nicht geeignet, sich hier zu integrieren. Thierse protestierte. Zu Recht. Und doch hat Jörg Schönbohms Behörde auch hier rein paragraflich betrachtet korrekt gehandelt.

Schmerzgeplagt wartet Victor Atoe im Abschiebegefängnis von Eisenhüttenstadt darauf, dass seine Wunde ausheilt. Spätfolgen des Brandanschlages auf das Asylheim in der Lübecker Hafenstraße. Eine Chance zu bleiben hat der Nigerianer nicht, kein Thierse protestierte.

Drei Fälle von hunderten, in denen die Opfer rechter Gewalt zum zweiten Mal Opfer werden. Doch ein Bleiberecht lehnen die meisten Politiker ab. "Einzelfallprüfung" lautet statt dessen das Credo von Schönbohm & Co. Das klingt so schön humanitär und ist doch reiner Zynismus. Erstens ist diese eh gesetzlich vorgeschrieben. Zweitens gibt es für die Behörden seit dem neuen Ausländergesetz von 1990 kaum mehr Entscheidungsspielraum - siehe oben. Nicht aus Versehen, sondern höchst absichtsvoll! Wer also den Opfern helfen will, muss das Gesetz ändern. UTE SCHEUB