Frankfurter Rundschau, 11.10.2000

Urteil

Verdacht auf Scheinehe muss Ausnahme bleiben

KASSEL, 10. Oktober (dpa). Ausländerbehörden dürfen bei einer Ehe zwischen einem deutschen und einem ausländischen Partner nicht ohne weiteres nachforschen, ob eine Scheinehe vorliegt. Eine Überprüfung ist nur zulässig, wenn dafür ein "triftiger Anlass" besteht. Das geht aus einem von der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht veröffentlichten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel hervor (Az.: 12 TG 2545/99).

Die Richter betonten, eine wirksame Ehe verlange keine ständige häusliche Gemeinschaft. Auch bei begründeten Zweifeln dürfe der Staat die Gültigkeit der Ehe nur überprüfen, wenn er die Intimsphäre der Eheleute achte.