junge Welt, 18.10.2000 Letzte Chance für Adebayo Alabi Magedeburger Landgericht entscheidet über Bearbeitung von Asylfolgeantrag Adebayo Alabi, führendes Mitglied des »The Voice of Africa Forum« und der »Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen« sowie Sprecher des »Oodua Peoples Congress« (OPC), droht weiterhin die Abschiebung nach Nigeria. Darauf wies die Karawanen-Unterstützergruppe am Dienstag in einer Presseerklärung hin. Aufgrund seiner politischen Aktivitäten wurde Alabi in seinem Heimatland inhaftiert und gefoltert. Anfang Juni 1998 gelang ihm die Flucht nach Deutschland. Auch im Exil setzte er seinen Kampf für Menschenrechte fort. Adebayo Aiabi wurde trotz der von ihm vorgelegten Beweise vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und vom Verwaltungsgericht Magdeburg Unglaubwürdigkeit unterstellt. Auch seine Folterschäden blieben unberücksichtigt. Eine Rückkehr nach Nigeria würde für Adebayo Alabi mit großer Wahrscheinlichkeit Verhaftung und Folter bedeuten. Trotz des noch nicht beendeten Verwaltungsgerichtsverfahrens wurde zum 29. Mai 2000 die Abschiebung Alabis angeordnet, so daß er sich gezwungen sah, in die Illegalität zu flüchten. Am Freitag, 20. Oktober 2000, wird in einer mündlichen Anhörung beim Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden, ob das Bundesamt verpflichtet wird, seinen Asylfolgeantrag zu bearbeiten. Für Adebayo Alabi stellt diese somit die letzte Chance zur Legalisierung seines Aufenthalts in Deutschland dar. Des weiteren wird die anstehende Gerichtsentscheidung von großer Bedeutung für ähnlich gelagerte Asylgesuche nigerianischer Oppositioneller sein. Am Donnerstag findet aus diesem Grund ab 15 Uhr eine Solidaritätskundgebung mit anschließender nächtlicher Mahnwache für Alabi vor dem Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg statt. Am Freitag wollen die Unterstützer des von Abschiebung bedrohten Nigerianers ihrem Unverständnis für die deutsche Asylrechtssprechung und ihrer Forderung nach einem Bleiberecht für Alabi auch vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg zum Ausdruck bringen. (jW) |