Frankfurter Rundschau, 31.10.2000 Aus Protest Konsulat beschädigt Vier Kurden als PKK-Aktivisten vor Gericht Vor dem Frankfurter Landgericht hat am Montag ein Prozess gegen vier Kurden begonnen. Sie sind angeklagt, nach der Festnahme des PKK-Chefs Abdullah Öcalan am 16. Februar 1999 gemeinsam mit anderen Aktivisten das griechische Generalkonsulat in Frankfurt gewalttätig besetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Männern im Alter zwischen 27 und 38 Jahren Sachbeschädigung des Konsulatsgebäudes in der Zeppelinallee vor. Sie sollen bis zum 20. April 1999 noch an weiteren Orten gegen die Festnahme des PKK-Chefs Öcalan protestiert und dabei für die verbotene Kurden-Organisation geworben haben. Sie hätten somit gegen das Vereinsgesetz verstoßen und sich in der Absicht, gewalttätig zu werden, versammelt. Im griechischen Konsulat, das PKK-Anhänger am frühen Morgen des 16. Februar besetzten, sollen die vier Angeklagten Scheiben eingeschlagen haben. An dem Gebäude war ein Schaden in Höhe von 50 000 Mark entstanden. Zwei der Angeklagten machten zum Prozessauftakt keine Aussagen. Die beiden anderen ließen über ihre Anwälte einräumen, in der Nacht zum 16. Februar 1999 durch Medien von der Verhaftung Öcalans erfahren und in Frankfurt dagegen demonstriert zu haben. Sie hätten dabei jedoch keine Gewalt angewendet. Nach Aussage eines Kurden seien bei seiner Ankunft am griechischen Botschaftsgebäude gegen 5.30 Uhr bereits Personen in dem Gebäude gewesen. Er habe es ungehindert betreten und abends wieder verlassen. Am Tag, nachdem ein türkisches Spezialkommando Öcalan entführt hatte, waren Protestaktionen in Frankfurt eskaliert. Kurden hatten mehrere Gebäude gestürmt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte danach gegen 235 Beschuldigte, es kam zu einer Welle von Anklagen. Die bislang höchste Strafe erhielt ein 35-jähriger Demonstrant, der mit anderen im kenianischen Fremdenverkehrsbüro vier Geiseln genommen und diese in Todesangst versetzt hatte. Die PKK-Aktivisten hatten sie zum Fenster im vierten Stock gebracht und gedroht, sie hinauszuwerfen, falls das Reisebüro zwangsgeräumt werde. Den Rädelsführer der Besetzer im griechischen Konsulat hatte die Staatsschutzkammer des Landgerichts bereits im Dezember vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. af
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