Mainpost, 3.11.2000

Verwaltungsgericht: Exil-Kurde bekommt Asyl

WÜRZBURG (AJ)

Yusuf Baydar, Vorsitzender des Kurdistan-Kulturvereins, kann in Würzburg bleiben. Das örtliche Verwaltungsgericht hat dessen drohende Abschiebung in die Türkei in letzter Minute abgewendet. Am Dienstag erhielt der 25-Jährige das "kleine Asyl", die Anerkennung über Paragraf 51 des Ausländergesetzes. Dort ist ein Abschiebeschutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention vorgesehen - vorausgesetzt, der Asylbewerber hat in Deutschland exilpolitische Aktivitäten ergriffen, die ihn bei einer Rückkehr in die Heimat in Gefahr bringen könnten.

Wie berichtet, hatte Yusuf Baydar, zuletzt als Vorsitzender des Kurdistan-Kulturvereins, wiederholt die prekäre Menschenrechtslage in der Türkei und die Verfolgung von Kurden kritisiert. Nach den Worten von Baydars Anwalt Manfred Hörner hat das Gericht in der Anhörung das exilpolitische Engagement seines Mandanten anerkannt. Yusuf Baydar zeigte sich gestern mehr als erleichtert über den Richterspruch. Er bekommt nun eine dauerhafte Arbeitserlaubnis. Außerdem wird seine "Residenzpflicht" aufgehoben: Er darf ab sofort ohne Sondergenehmigung den Landkreis Würzburg verlassen.