Menschenrechtsgerichthof in Strassbourg gibt für den 21. November den Beginn des Verfahrens im Fall Abdullah Öcalan bekannt.

In einer Presseerklärung gab der Europäische Menschenrechtsgerichthof in Strassbourg den Beginn des Verfahrens im Fall Abdullah Öcalan bekannt. Demnach wird der erste Verhandlungstag am 21. November 2000 um 9.00 Uhr beginnen.

Nach dem er am 29. Juni 1999 vom Obersten Staatsgerichthof der Türkei zum Tode verurteilt wurde, wandte sich Öcalan über seine Anwälte an den Europäischen Menschenrechtsgerichthof und beantragte eine Aussetzung der Vollstreckung des Urteils. Diesem Antrag wurde mit sofortiger Wirkung stattgegeben. Um die Umstände der völkerrechtswidrigen Entführung und die Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtscharta beim Prozess ihres Mandanten dazulegen, reichten die Anwälte Öcalans einen umfassenden Dossier beim Menschrechtsgerichtshof ein. Darin wird auf die Verstöße gegen die Europäischen Menschenrechtscharta nach den Artikeln 2 und 4 (Verletzung der Würde des Menschen), 5 (Garantie auf persönliche Unversehrtheit und Sicherheit), 6 (persönliche und familiäre Rechte), 7 und 8 (Recht auf einen rechtsstaatlichen Prozess), sowie 9, 10, 13, 14 und 18 Bezug genommen.

(Quelle: Özgür Politika / 2. November)

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