Frankfurter Rundschau, 5.12.2000

IM HINTERGRUND

Zurückhaltende Unterstützung

Internationaler Gerichtshof

Von Pierre Simonitsch (Genf)

Ende Dezember läuft die - symbolische - Frist ab. Bis dann sollen alle Staaten den Vereinten Nationen mitteilen, ob sie den im Juli 1998 gegründeten internationalen Strafgerichtshof unterstützen. 117 Regierungen haben das Statut unterzeichnet, 24 Staaten den Vertrag ratifiziert. Damit er in Kraft tritt, müssen es aber 60 Staaten sein.

Viele Jahrzehnte lang galt ein Weltstrafgerichtshof als idealistischer Traum. Die ersten Entwürfe stammten aus dem frühen 20. Jahrhundert. Zwei Weltkriege und der Kalte Krieg zwischen zwei rivalisierenden Machtblöcken blockierten jeden Fortschritt. Die Idee hinter dem Vorschlag einer überstaatlichen Justiz ist, die Straffreiheit von Kriegsverbrechern und Massenmördern in Nadelstreifen zu beenden.

Den Umschwung leiteten die vom UN-Sicherheitsrat geschaffenen Kriegsverbrechertribunale für Ex-Jugoslawien und Ruanda ein. Erstmals wurde ein internationales Richterkollegium beauftragt, keine Siegerjustiz zu üben, sondern strikt nach den Gesetzbüchern und dem Völkerrecht zu urteilen. Die meisten Regierungen einigten sich im Lichte dieser Erfahrung: Besser als jeweils nach schweren Vergehen gegen die Menschlichkeit ein Ad-hoc-Gericht aus dem Boden zu stampfen, wäre die Gründung eines permanenten Weltstrafgerichts. Dieses würde auch stärker abschrecken, weil jeder Kriegsverbrecher mit einer Anklage rechnen müsste.

Auf der Gründungskonferenz in Rom im Sommer 1998 segnete die überwältigende Mehrheit der Staaten das mühsam ausgearbeitete Statut des internationalen Strafgerichtshofs ab. Danach ist das Gericht für schwere Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig. Ob auch das "Verbrechen der Aggression" darunter fällt, muss noch geklärt werden. Eine Arbeitsgruppe soll dem am Montag in New York zusammengetretenen Vorbereitungsausschuss darüber Bericht erstatten. Deutschland, Griechenland und Portugal haben Vorschläge unterbreitet. Das Problem ist aber, dass es keine allgemein anerkannte Definition von "Aggression" gibt.

Der Vorbereitungsausschuss muss auch das Verhältnis zwischen dem künftigen Gericht und dem ÚN-Sicherheitsrat klären. Dessen ständige Mitglieder versuchen, ein Einspruchsrecht zu erlangen. Die Frist bis Ende Dezember ist symbolisch. Sie soll Bewegung in den Prozess bringen, der Vertrag kann aber auch noch später ratifiziert werden.

Von den USA erwarten Diplomaten eine Grundsatzentscheidung. Washington hatte von Anfang an Einwände gegen das Weltstrafgericht. Sie halten sich für besonders exponiert, weil sie rund um die Welt Soldaten stationiert haben. Außerdem lehnen sie es ab, einen ihrer Bürger einem internationalen Gericht auszuliefern. Diese Haltung ist doppelbödig, weil gerade Washington auf die Einsetzung von Kriegsverbrechertribunalen für Ex-Jugoslawien und Ruanda gedrängt hat. Die USA muten also Bürgern anderer Staaten etwas zu, vor dem sie ihre eigenen Bürger schützen wollen. Das Weltstrafgericht soll auch nur dann zum Zug kommen, wenn ein Kriegsverbrecher in seinem eigenen Land unbehelligt bleibt. Ungeachtet dieser Argumente hat der Vorsitzende des außenpolitischen Senatsausschusses, Jesse Helms, bereits angedroht, den Vertrag zu zerreißen, falls ein US-Präsident es wagen sollte, ihn zur Ratifizierung zu unterbreiten.