junge Welt, 09.12.2000

Interview

Kinderflüchtlinge in Deutschland ohne Rechte?

jW sprach mit Kay Seligmann, Vorstandsmitglied des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)

F: Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) traf sich kürzlich in Chemnitz, um sich mit der Situation an den Außengrenzen Deutschlands, insbesondere der Abschiebung und Inhaftierung von Kinderflüchtlingen zu beschäftigen. Welche Fakten liegen Ihnen diesbezüglich vor?

Da konkrete Zahlen dazu von uns schwer erfaßbar sind, andererseits allein die uns bekannt gewordenen Fälle von Minderjährigen in Abschiebehaft im letzten halben Jahr erheblich zunahmen, gingen wir nach Sachsen, um in Gesprächen mit Behörden und Institutionen mehr zu erfahren. Wir besuchten die Chemnitzer Justizvollzugsanstalt zwecks Information zur Situation von Abschiebehäftlingen und luden den Leiter der Grenzschutzabteilung im BGS-Amt Chemnitz zur Diskussion ein, der für 315 Kilometer Grenze zu Tschechien verantwortlich ist. Er bestätigte uns lediglich drei Festnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im vergangenen Jahr in seinem Tätigkeitsbereich. Auch in der Chemnitzer JVA hieß es zunächst offiziell, die Abschiebehäftlinge, für die permanent 20 Plätze zur Verfügung stehen, seien nur Erwachsene. Mehrmaliges Nachfragen ergab allerdings, daß statistisch nur die Abschiebehäftlinge erfaßt werden, es daneben aber noch die Rückschiebefälle gibt, die über den Untersuchungshaftbereich laufen. Abschiebehaft also für die mit verlorenem Asylverfahren, Rückschiebehaft für die Aufgegriffenen, die gar keine Chance für ein Verfahren bekommen. Zu letzteren gab man dann in der JVA zu - allein eben in Chemnitz -, im vergangenen Jahr etwa 50 Minderjährige in Rückschiebehaft genommen zu haben.

Hinzu kommt, daß zwar offiziell keine Minderjährigen in Abschiebehaft genommen werden sollen, wir im Gespräch aber erfuhren, daß es für Gesamtsachsen eine Anfrage des sächsischen Ministeriums für Justiz gibt, welche JVA denn künftig bereit wäre, Minderjährige in Abschiebehaft zu nehmen.

F: Sie fordern ein qualifiziertes Clearingverfahren für Minderjährige. Wie soll das erfolgen?

Unsere grundsätzliche Forderung ist zunächst die Herausnahme von Minderjährigen aus dem Asylverfahren, da die UN-Kinderkonvention den Schutz bis zum 18. Lebensjahr vorsieht, so wie auch unser Jugendhilfegesetz. Dem steht aber entgegen, daß nach dem Asylverfahrensgesetz Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr als verfahrensfähig gelten, sie also wie Erwachsene behandelt und nicht in die Obhut der Jugendhilfe aufgenommen werden. Das von uns geforderte Clearingverfahren bezieht sich daher nicht nur auf die Abschaffung derzeit laufender rechtswidriger und entwürdigender Altersfeststellungen von aufgegriffenen Minderjährigen nach Inaugenscheinnahme (Ganzkörperuntersuchungen, Handwurzelröntgen u. ä.), wir verlangen grundsätzlich die Bestellung eines Vormundes für noch nicht 18jährige sowie deren In-Obhutnahme in Jugendhilfeeinrichtungen. Das Problem ist, daß bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention die Bundesrepublik einen äußerst strittigen Vorbehalt beschlossen hatte, so also die endgültige Umsetzung der Konvention in nationales Recht nicht bindend war.

F: Aber der Bundestag beschloß doch 1999 die Rücknahme dieses Vorbehalts?

Das stimmt. Jedoch gibt es eine Erklärung von Bundesinnenminister Schily, die UN-Kinderkonvention sei durch die einst beschlossene Interpretationserklärung der BRD nie beschädigt gewesen, was auch immer das heißen soll. Zumindest sieht man offensichtlich keinen Handlungsbedarf, nationales Recht wie das zur Asylverfahrensfähigkeit von 16jährigen zu ändern.

F: Was meinen Sie mit Ihrer Forderung nach Prüfung der Existenzsicherung vor Rückführung von Minderjährigen in ihre Heimat?

Dies fordern wir nur hilfsweise. Unsere Hauptforderung ist selbstverständlich das gerade beschriebene eigenständige Aufenthaltsrecht von Kinderflüchtlingen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, eingeschlossen eine ordentliche Ausbildung und das Erlernen eines Berufes, damit sie gut ausgerüstet in ihre Heimat zurückkehren können. Das ist eine Frage der Menschlichkeit, gerade, wenn man die Kinderkonvention und das darin verankerte Recht auf Lebensperspektive ernst nimmt. Was derzeit aber abläuft, ist die Versagung des Asyls für Kinderflüchtlinge und deren Abschiebung ins Heimatland. Und dies mit dem Wissen, das dort häufig noch nicht einmal ihr Überleben gesichert ist, geschweige denn ihre Auf- und emotionale Annahme in Jugendhilfeeinrichtungen. Doch wenigstens dafür fordern wir die Übernahme von Verantwortung des Abschiebelandes BRD ein.

F: Sie mahnen auch eine Legalisierungskampagne an?

Ja, Illegalisierung kommt zum einen zustande, weil Flüchtlinge aufgrund eines verlorenen Asylverfahrens untertauchen, hier schon seit Jahren illegal leben und arbeiten. Zum anderen tauchen viele Asylbewerber - darunter viele Jugendliche - ab, weil sie nach ihrer Verteilung - oft in ländliche Gegenden - nur durch Urlaubsscheine ihren Kreis verlassen dürfen, es sie aber in Großstädte wie Berlin, Hamburg oder München zieht, wo sie auf große ausländische Gemeinden stoßen, in denen sie im Gegensatz zu den Heimen eine eigene Flüchtlingsidentität entwickeln können. Wir sind daher für eine Legalisierungskampagne, wie sie in Frankreich, Spanien oder Portugal schon stattfand, indem per Gesetz festgeschrieben wird, mit welchen Nachweisen Illegale einen sicheren Aufenthaltsstatus und eine Arbeitserlaubnis bekommen. Diese Regelung ist mehr als überfällig.

Interview: Annett Bartl