Tagesspiegel, 12.12.2000 Internationaler Strafgerichtshof Moralhüter USA kneift vor internationalem Forum Strafgerichtshof der Vereinten Nationen nimmt Gestalt an: Deutschland und 24 weitere Staaten legen ihre Ratifikationsurkunden vor / Washington zögert Barbara-Maria Vahl Am Montag hinterlegte der deutsche UN-Botschafter in New York die Ratifikationsurkunde zum Römischen Statut. Deutschland ist damit der 25. Staat, der sich verpflichtet hat, künftig mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) zusammenzuarbeiten. In Deutschland war dafür eine Verfassungsänderung nötig, die am 27. Oktober mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. Insgesamt 60 Staaten müssen diesen Prozess vollzogen haben, damit der ICC, dessen Sitz Den Haag sein wird, seine Arbeit aufnehmen kann. Die derzeit brennendste Frage ist: Werden die Amerikaner zeichnen? Alle EU-Staaten haben bereits gezeichnet, etliche ratifiziert, bei den Nato-Staaten fehlen nur die Türkei und die USA. Dieses neue ständige Tribunal, das vielleicht schon Ende 2001 seine Arbeit aufnehmen kann, wird ausschließlich Individuen verfolgen, die Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen haben. Geahndet werden die Verbrechen, wenn sie auf dem Gebiet eines Vertragsstaates begangen wurden oder von einem seiner Staatsbürger.Verfolgt werden nur Straftaten, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens begangen wurden und auch nur dann, wenn nationale Strafrechtssysteme versagen oder nicht willens sind, Straftaten von Interesse für die internationale Gemeinschaft zu verfolgen. Das Tribunal schließt ein fehlendes Glied im Völkerrecht. Denn der schon bestehende Internationale Gerichtshof in Den Haag beschäftigt sich nur mit zwischenstaatlichen Streitigkeiten und nicht mit der strafrechtlichen Verantwortung von Individuen. Eine Parallele hinsichtlich der individuellen Verantwortlichkeit gibt es zu den Gerichtshöfen für Jugoslawien und Ruanda. Beide sind aber auf einen räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich beschränkt. Für das Tribunal werden nur Vertragsstaaten zahlen, entsprechend dem UN-Schlüssel, der kleine Länder begünstigt. Wenn Japan und USA nicht dabei sind, könnten die Beiträge für Deutschland gewaltig sein: 22 Prozent, etwa 22 Millionen Dollar pro Jahr. Es muss sichergestellt werden, dass Deutschland entsprechend dem Kostenanteil Personal stellen kann. Manches ist also noch offen - am offensten aber, wie man die Amerikaner ins Boot bekommt. Sie hatten nach heißen Diskussionen in der Endphase die Unterstützung abgelehnt, obwohl die Idee zur Schaffung eines solchen völkerrechtlichen Instruments auch Kind der Amerikaner war. Möglicherweise steht die in den USA geradezu panische Befürchtung hinter dem Rückzug, dass ihre staatliche Souveränität angetastet werden könnte. Dass Staatsangehörige dieser Nation, die sich grundsätzlich auf der Seite des moralisch Guten und Überlegenen fühlt, sich fremder Jurisdiktion unterziehen sollten. Die Sorgen der Amerikaner sind aber unbegründet. Denn es sind ausreichende Sicherungsklauseln gegen jeglichen Missbrauch eingebaut. So hat die nationale Strafjustiz grundsätzlich Vorrang, wodurch für jeden demokratisch legitimierten Rechtsstaat ausgeschlossen wird, dass seine Bürger sich vor fremden Gerichten verantworten müssen. Zugleich loben viele Diplomaten, wie kompromissbereit die amerikanische Delegation bei der Vorbereitung mitgearbeitet habe. 66 Prozent der Amerikaner sind für einen Beitritt zum Römischen Statut, ergab eine repräsentative Umfrage. Auf der anderen Seite steht eine machtvolle Fraktion von Gegnern aus dem Pentagon, aus dem Repräsentantenhaus und unter den Republikanern, angeführt von dem republikanischen Senator Jesse Helms, Vorsitzender des Auswärtigen Senatssausschusses, der das Projekt von Anfang an erbittert torpedierte. Wie Präsident Clinton, dessen Administration dem Vertragswerk gegenüber eher positiv eingestellt war, mit der Ablehnung umgehen wird, bleibt spannend.
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