junge Welt, 15.12.2000 Standards für Verbrechensbekämpfung UNO-Konferenz in Palermo nahm Konvention zum Vorgehen gegen organisierte Kriminalität an In der sizilianischen Hauptstadt Palermo wurde am Dienstag die UNO-Konvention zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität unterzeichnet. Bereits 16 Delegationen - darunter Italien, Österreich, Albanien, Iran und Rußland - haben den völkerrechtlichen Vertrag unterschrieben, der in Kraft tritt, wenn 40 Staaten ihn ratifiziert haben. Die Konvention führt Standards für die Bekämpfung von Mafia-Banden in aller Welt ein, vor allem im Bereich der Strafverfolgung. So werden mit dem Dokument vier typische Straftaten organisierter Kriminalität international verfolgbar: die Bildung einer kriminellen Vereinigung mafiösen Typus, Geldwäsche, Korruption und Behinderung der Justiz. Gerade Italien hat bei diesen Straftaten im Bereich der Gesetzgebung eine Vorreiterrolle gespielt, existiert doch dort bereits seit 18 Jahren ein Strafgesetzbuchartikel zur Bildung einer mafiösen Vereinigung. Die Konvention soll zudem dazu dienen, die Zusammenarbeit der Staaten bei der Verfolgung international agierender krimineller Banden zu verbessern. Die Maßnahmen reichen hierbei vom Schutz von Zeugen und Kronzeugen über die Abschaffung des Bankgeheimnisses und die Beschlagnahme illegal verdienten Vermögens bis hin zu Normen über die Auslieferung von Verbrechern. Mit der Konvention wurden auch zwei Zusatzprotokolle zur Unterzeichnung freigegeben. Das erste richtet sich gegen den modernen Sklavenhandel und gegen die sexuelle, körperliche und wirtschaftliche Ausbeutung vor allem von Frauen und Kindern; die Opfer sollen in den Genuß von Schutzmaßnahmen und Unterstützung kommen. Das zweite Protokoll soll vor allem dazu dienen, Flüchtlingsschlepper zu bestrafen. Doch dient dieses Protokoll eindeutig auch dazu, die Einwanderungsbewegungen einzudämmen und zu einer internationalen Politik der geschlossenen Grenzen zu kommen, die nur der überwindet, der gültige Einreisepapiere vorweisen kann. Und das sind in der Regel im wesentlichen gesuchte Arbeitskräfte oder Spitzenleute. Auf der Grundlage des Zusatzprotokolls soll der Informationsaustausch zwischen den Staaten und die Kontrolle von Schiffen intensiviert werden. Wer als ?illegaler? Einwanderer gefaßt wird, soll dann schneller ins Herkunftsland abgeschoben werden. Cyrus Salimi-Asl
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