Weser Kurier, 22.12.2000 Gericht war von der Gefährdung überzeugt Kurdische Familie als asylberechtigt anerkannt/Vor vier Jahren im Achimer Kirchenasyl Uwe Dammann Landkreis. Sie machte damals Schlagzeilen. Die sechsköpfige kurdische Familie S., die von März bis Dezember 1996 im Kirchenasyl der Achimer Laurentius-Gemeinde lebte. Jetzt kann die Familie aufatmen: Nach der Gerichtsverhandlung vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht im Dezember wurde die Familie als asylberechtigt anerkannt und bekam eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Die kurdische Familie erhält damit auch eine Arbeitserlaubnis in Deutschland.Einige werden sich vielleicht noch erinnern. Die Familie S. war im März 1995 nach Deutschland eingereist. Herr S. hatte in der Türkei als Polizist gearbeitet. Er erfuhr, dass missliebige kurdische Personen, die im Verdacht standen, mit der PKK zusammenzuarbeiten, getötet werden sollten. Nachdem er die betreffenden Personen gewarnt hatte, wurde er selbst Opfer von polizeilicher Verfolgung.Herr S. floh nach Deutschland und stellte hier einen Asylantrag, der allerdings Anfang Januar "als offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde. "Der Familie wurde nicht einmal Abschiebeschutz bis zur Verhandlung der Klage vor dem Verwaltungsgericht zugestanden", berichtet Angela Hesse, Asylbeauftragte des Kirchenkreises Verden. Da Herr S. noch wichtige Beweismittel aus der Türkei besorgen wollte und die Kirchengemeinde die Familie bei einer Rückkehr in die Türkei für besonders gefährdet hielt, wurde das Kirchenasyl in der Achimer Kirchengemeinde eingerichtet.Im Dezember 1996 hob das Lüneburger Verwaltungsgericht die vorherigen Beschlüsse auf und ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage an. Das hieß, dass Familie S. die Achimer Kirche verlassen konnte und der Aufenthalt in Deutschland bis zum Ende des Gerichtsverfahrens gestattet werden würde.Dieses Gerichtsverfahren ging nun zu Ende. Familie S. konnte durch die Aussagen mehrerer Zeugen, darunter auch die ehemalige Asylberaterin des Kirchenkreises Angelika Williams und einiger Beweismittel, die von Angela Hesse zusammengetragen wurden, das Gericht von ihrer Verfolgung und bestehenden Gefährdung in der Türkei überzeugen.Für die heutige Asylberaterin des Kirchenkreises Angela Hesse wurde damit wieder deutlich, dass "Kirchenasyl zu mehr Gerechtigkeit im Verfahren beiträgt". 70 Prozent aller Kirchenasyle endeten mit einer Aufenthaltsgenehmigung, sagt Angela Hesse.
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