PKK-Führungskader wegen zweier Brandanschläge angeklagt
Generalbundesanwalt legt Kurden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
Karlsruhe/Düsseldorf (AP) Wegen der Brandanschläge auf zwei
türkische Reisebüros in Dortmund hat der Generalbundesanwalt
beim Oberlandesgericht Düsseldorf
Anklage gegen einen 36jährigen mutmaßlichen Führungskader
der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erhoben. In der am Montag
in Karlsruhe
veröffentlichten Anklageschrift wird dem Kurden die Mitgliedschaft
in einer terroristischen Vereinigung, versuchte schwere Brandstiftung und
Sachbeschädigung zur
Last gelegt. Auf die Auslieferung des PKK-Führers Abdulah Öcalan
durch Italien hatte die Bundesregierung dagegen im vergangenen Jahr verzichtet.
Nach den Ermittlungen der Behörden hatte die Europäische Frontzentrale
der PKK im November 1993 eine ganze Anschlagsssrie befohlen, bei der mehr
als 200
Täter zeitgleich Anschläge auf 59 türkische Reisebüros,
Banken und konsularische Vertretungen verübten. Als Leiter des PKK-Gebiets
Dortmund habe der
Angeschuldigte die terroristischen Aktivitäten der Organisation
mitgetragen, selbst zwei Reisebüros in Dortmund als Tatobjekte ausgesucht
und die Anschläge
angeordnet, betonte der Generalbundesanwalt. Die Täter zerstörten
damals mit Hämmern und Äxten das Inventar und zündeten Molotowcocktails.
Es entstand ein
Sachschaden von über 50.000 Mark.
Das nun zu erwartende Düsseldorfer Verfahren ist ein kleiner Stein
in der Aufarbeitung dieser Anschlagsserie. Doch gelten die Verfahren politisch
als nicht
unproblematisch. Schließlich befindet sich der mutmaßliche
Initiator der Anschläge, PKK-Chef Öcalan, zur Zeit nicht zuletzt
deshalb auf freiem Fuß, weil die
Bundesregierung nach seiner Flucht nach Italien auf ein Auslieferungsersuchen
verzichtete. Außerdem wird die PKK seit 1998 aufgrund des von ihr
ausgesprochenen
Gewaltverzichtes in Deutschland nur noch als kriminelle Vereinigung
verfolgt. Doch gilt dies nicht rückwirkend für zuvor begangene
Anschläge.